Unterstützungsprogramm enthält einige Anpassungen
01.07.2021Noch immer sind viele Branchen von den Beschränkungen und Schließungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona betroffen. Für Unternehmen und Soloselbstständige, die nicht in den Regelbetrieb zurückkehren können und auf wirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind, wird die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2021 auslaufen. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus verlängert.
Das Unterstützungsprogramm des Bundes enthält folgende Anpassungen:
Die Überbrückungshilfe III Plus hält an den weiteren bestehenden Fördermaßnahmen aus der Überbrückungshilfe III fest. So verbleiben Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von bis zu 30 Prozent nachweisen können, antragsberechtigt. Die maximale monatliche Förderung beträgt 10 Mio. Euro und die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Sie setzt sich zusammen aus 12. Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen und 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.
Auch die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus soll durch prüfende Dritte beantragt werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Dort sind außerdem weitergehende Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.
Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt dann weiterhin über die Bremer Aufbau-Bank GmbH in Bremen (BAB) und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) in Bremerhaven.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de