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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Überbrückungshilfe III wird bis September verlängert

Unterstützungsprogramm enthält einige Anpassungen

01.07.2021

Noch immer sind viele Branchen von den Beschränkungen und Schließungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona betroffen. Für Unternehmen und Soloselbstständige, die nicht in den Regelbetrieb zurückkehren können und auf wirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind, wird die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2021 auslaufen. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus verlängert.

Das Unterstützungsprogramm des Bundes enthält folgende Anpassungen:

  • Restart-Prämie: Unternehmen können nun auf eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten zurückgreifen. In dem Fall, dass Unternehmen ihre Beschäftigten aus der Kurzarbeit zurückholen, neues Personal einstellen oder auf andere Weise die Beschäftigung erhöhen, können Unternehmen nun auf eine Personalkostenhilfe zurückgreifen. Diese dient als Zuschuss für die bereits in der Überbrückungshilfe III bestehende Personalkostenpauschale.
  • Ersetzung von Anwaltskosten: Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat können nun geltend gemacht werden, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Zuge einer insolvenzabwendenden Restrukturierung eines Unternehmens zu vermeiden.
  • Neustarthilfe Plus: Die für Soloselbstständige angedachte Neustarthilfe wird verlängert. Für den Förderzeitraum Januar bis September 2021 können Soloselbstständige nun bis zu 12.000 Euro bekommen. Soloselbstständigen wird somit eine Erhöhung des monatlichen Zuschusses von 1.250 Euro auf bis zu 1.500 Euro gewährt.

Die Überbrückungshilfe III Plus hält an den weiteren bestehenden Fördermaßnahmen aus der Überbrückungshilfe III fest. So verbleiben Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von bis zu 30 Prozent nachweisen können, antragsberechtigt. Die maximale monatliche Förderung beträgt 10 Mio. Euro und die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Sie setzt sich zusammen aus 12. Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen und 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.

Auch die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus soll durch prüfende Dritte beantragt werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Dort sind außerdem weitergehende Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.

Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt dann weiterhin über die Bremer Aufbau-Bank GmbH in Bremen (BAB) und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) in Bremerhaven.

Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de