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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Umgang mit Abwasser aus Badebecken

Handlungsempfehlung bei der Entsorgung von Poolwasser in Bremen

23.07.2020

Sommerzeit ist Pool-Zeit. In vielen Gärten sind Bade- und Schwimmbecken in den verschiedensten Größen zeitweise aber auch dauerhaft aufgebaut. Der stark zunehmende Trend zu diesem Gartenvergnügen hat allerdings für die Umwelt Schattenseiten und birgt einen Konflikt. Neben dem zumeist hohen Verbrauch an Trinkwasser stellt sich die Frage der Entsorgung des Beckenabwassers. Lange Standzeiten des Poolwassers bedingen den Einsatz von Chemikalien. Sofern keine oder wenig Chemie verwendet wird, ist das Wasser häufiger auszutauschen.

Aufblasbare Planschbecken und andere Kinderbecken

Sie werden in der Regel mit geringen Mengen Leitungswasser befüllt, das nicht zusätzlich mit chemischen Zusatzstoffen behandelt wird. Das bei der Entleerung anfallende Abwasser gilt als weitgehend unbelastet und kann wie folgt entsorgt werden:

  • In Gärten darf eine breitflächige Verrieselung durchgeführt werden sofern das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Das Wasser sollte langsam und großflächig über eine Passage des bewachsenen Oberbodens (geschlossene Vegetation mit ausreichender Sickerfähigkeit) versickert werden,
  • Das Wasser ist in der Regel unbedenklich und kann somit auch zum Gießen von Pflanzen oder zum Rasensprengen genutzt werden.
  • Beim Ablassen des Wassers dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls sind Wassermenge zu drosseln und das Ablassen auf mehrere Tage zu verteilen, wenn das Grundstück nicht genügend Platz bietet, um das gesamte Wasser aufzunehmen.

Poolanlagen / Bade- und Schwimmbecken

Bei größeren mobilen oder eingebauten Becken wird das Wasser zumeist mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien versetzt, die dafür sorgen sollen, dass es klar und keimfrei bleibt. Es sind Belastungen durch Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Biozide gegen Algenwachstum und ähnliche Mittel zu erwarten. Die eingesetzten Stoffe dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Diese Einsatzstoffe sind mit äußerster Sorgfalt und unter Beratung von Fachkundigen anzuwenden.

Solch behandeltes Beckenwasser ist Abwasser, es gilt als belastet und muss über den Schmutz- oder Mischwasserkanal entsorgt werden. Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist die zuständige Behörde, in diesem Fall hanseWasser Bremen zu kontaktieren, um den weiteren Ablauf zu besprechen.

Achtung:
Die Reste von unverbrauchten Pool-Chemikalien gelten als Sonderabfall und dürfen unter keinen Umständen in die öffentliche Kanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt "entsorgt" werden. Nicht benötigte Produkte sind bei den Recycling-Stationen in Bremen abzugeben.

Hinweise zur Kanaleinleitung

Wird Beckenwasser mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln behandelt, muss der Aktivchlorgehalt und der pH-Wert bestimmt werden. Diese Werte sind durch die einfache Verwendung von Teststreifen oder pH-Metern zu erhalten. Liegt der Aktivchlor-Gehalt (Cl2) höher als 0,5 mg je Liter, so muss das Wasser über einen Zeitraum von mind. 48 Stunden ohne weiteren Chemikalieneinsatz im Becken belassen werden. Erst wenn der Wert für Aktivchlor (freisetzbares Chlor) unter 0,5 mg Cl2/L liegt darf dieses Abwasser in Absprache mit der zuständigen Behörde, der hanseWasser Bremen, in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden. Dieses ist im Entwässerungsortsgesetz von Bremen (EOG, § 8 b, § 8 c bzw. Anhang 2) geregelt. Der pH-Wert muss bei Einleitung im Bereich von 6,5-10 liegen.

Kontaktdaten:
Für allgemeine Fragen zum Umgang mit Abwasser aus Schwimm- und Planschbecken:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Team Abwasser - Bernd Schneider
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon 0421 / 361 - 55 36

Für die Einleitung in die öffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation:

hanseWasser Bremen GmbH
Gewerbekundenbetreuung
Birkenfelsstr. 5, 28217 Bremen
Telefon 0421 / 9 88 – 11 11

Service: Ein entsprechendes Formblatt (Abwassereinleitung für zeitlich begrenzte Maßnahmen) ist auf der Homepage unter dem Link erhältlich: https://www.hansewasser.de/fileadmin/user_upload/downloadcenter/Kategorie/Antraege-und-Hinweisblaetter/FB_Temporaere_Einleitung_Antrag_n.pdf
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Anlage: Übersicht zum Umgang mit Poolabwasser (png, 77.7 KB)