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Der Senator für Inneres und Sport

Umgang mit Hinweisen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Waffenbesitzerinnen und -besitzern

Innenbehörde gibt Erlass raus

09.05.2023

Am 9. März 2023 hatte ein mutmaßlich psychisch kranker Mann mit seiner Waffe, die er legal besaß, bei einem Amoklauf bei einer Versammlung von Zeugen Jehovas in Hamburg acht Menschen getötet und elf weitere schwer verletzt.

Vor dem Hintergrund der furchtbaren Tat hat auf Initiative von Innensenator Ulrich Mäurer die Bremer Innenbehörde heute (9. Mai 2023) einen Erlass zum Umgang mit Hinweisen hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung der Waffenbesitzerinnen und -besitzer erlassen. Zugleich unterstützt Mäurer den aktuellen Gesetzgebungsvorschlag des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Verschärfung und Weiterentwicklung des Waffenrechts.

Der ab sofort gültige Erlass solle die bisherige "gelebte gute Praxis" in Bremen verstetigen und auch bei möglichen personellen Veränderungen innerhalb der Mitarbeiterschaft der zuständigen Behörden absichern, betont Mäurer. Entsprechende Hinweise wurden in der Vergangenheit und sollen auch künftig im Austausch zwischen den beiden Polizeibehörden, dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Ordnungsamt "sehr ernst" genommen werden. So soll die jeweilige Dienststelle, die einen Hinweis erhält, umgehend die zuständige Waffenbehörde darüber informieren. Dabei seien bei den weiteren Nachforschungen alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen auszuschöpfen, so Mäurer. So wird stets geprüft, ob der Antragssteller oder die Antragstellerin bislang psychisch auffällig war und nichts gegen seine oder ihre Zuverlässigkeit als zukünftiger Waffenträger beziehungsweise Waffenträgerin spricht. Gibt es Hinweise, die den Gesundheitszustand der Antragstellerin oder des Antragstellers betreffen, soll die Waffenbehörde auf einen schnellen Austausch – auch mit den Gesundheitsbehörden – im Rahmen einer Fallkonferenz hinwirken.
Mäurer: "Das deutsche Waffenrecht wurde zwar schon 2020 verschärft. Dennoch müssen wir das Risiko, dass es zu Straftaten kommt, weil sich Menschen im Laufe ihres Lebens verändern, psychisch erkranken oder sich radikalisieren, noch weiter minimieren. In der von uns unterstützten Gesetzesnovelle des BMI sollen daher Antragsstellerinnen und Antragsteller ein psychologisches Gutachten zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung vorlegen."

Weiterhin soll im Gesetz für Betreiberinnen und Betreiber von Schießstätten bei Auffälligkeiten von Personen eine Mitteilungspflicht gegenüber der Waffenbehörde aufgenommen werden.
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit einer Person begründen, soll zudem künftig schnellstmöglich auch ein vorläufiger Entzug der Waffe möglich sein.
Mäurer: "Verbrechen lassen sich nie in Gänze verhindern. Aber wir sind verpflichtet, genauestens hinzuschauen und alles Menschenmögliche dafür zu tun, dass niemand zu Schaden kommt."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de