Um den steigenden Klimaschutz-Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen den Ausbau von Solardächern bei Neubauten und Bestandsgebäuden ein, bei denen die Dächer erneuert werden. Ziel des Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz. Dafür sollen für Photovoltaikanlagen geeignete Dachflächen möglichst weitgehend genutzt aber auch Potenzialflächen auf Neubauten geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage haben die Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung heute (15. März 2023) beschlossen.
"Wir haben einen weitgehenden Entwurf vorgelegt. Es ist gut, dass wir nach einem breit angelegten Beteiligungsprozess jetzt diesen Solardachausbau für Bremen bekommen. Damit geht Bremen im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Maßnahmen, wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage! Davon profitieren auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem neuen Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei. Das Umweltressort wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen", so Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer.
Inhalte des neuen Solargesetzes
Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf eine allgemeine Pflicht bei Neubauten zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche und eine anlassbezogene Photovoltaikpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, die erst entsteht, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert und die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen wurden. Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.
Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- bzw. Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufsetzen, welches jene Härten abzufedern beabsichtigt, die nicht durch Angebote des Bundes abgedeckt werden.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat auf Basis eines externen Gutachtens einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) entwickelt. Dieser Gesetzesentwurf orientierte sich in seiner ersten Fassung vollumfänglich an den ambitionierten Empfehlungen der Enquetekommission. Alle relevanten Institutionen, Verbände und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wurden um Bewertung und Stellungnahme zum ersten Entwurf gebeten. Den Anhörungsergebnissen wurde durch inhaltliche Anpassungen des Gesetzesentwurfs in der jetzt vorliegenden Fassung Rechnung getragen.
Der Bremer Senat wird sich auf seiner kommenden Sitzung am 21. März 2023 mit dem vorliegenden Gesetz befassen. Daraufhin wird die Bremische Bürgerschaft auf ihrer März-Sitzung in erster Lesung das Gesetz beschließen, im April in zweiter Lesung. Ab Mai wird das Gesetz in Kraft treten, für Dachsanierungen gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2024, bei Neubauten ab dem 1. Juli 2025.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de