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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Umweltdeputation stimmt Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu

30.08.2007

Die Deputation für Umwelt und Energie hat in ihrer heutigen Sitzung (30.08.2007) dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zugestimmt.
Die im (Bundes-)Wasserhaushaltsgesetz enthaltenen Regelungen zu den Überschwemmungsgebieten wurden differenzierter gestaltet und sollen nun entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben in das Bremische Landesrecht übernommen werden.
Mit dieser Gesetzesänderung soll das Thema Hochwasserschutz bei Entscheidungen der zuständigen Behörden sowie der Planungsträger verstärkt berücksichtigt und bestehende Vollzugs- und Regelungsdefizite abgebaut werden.

Da ein Großteil der Bremer Landesteile bei Hochwasser durch Überschwemmungen gefährdet ist, hat Bremen dem Thema Hochwasserschutz bereits in der Vergangenheit eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der Ausgestaltung bundesrechtlicher Vorgaben ist nun u.a. vorgesehen, die überschwemmungsgefährdeten Gebiete neu festzusetzen – dazu gehören Weser, Lesum, Ochtum, Wümme, Schönebecker Aue und die Geeste. Des Weiteren sollen die Behörden zukünftig verpflichtet werden, ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen an den Erfordernissen der Rückhaltung des Hochwassers und der vorbeugenden Verhinderung von Hochwasserschäden auszurichten.

Die im Bremischen Wassergesetz enthaltenen Regelungen zu Hochwasserschutzanlagen und zum Küstenschutz („Sturmflutschutz“) sollen in einem gesonderten Verfahren überarbeitet werden.