Aktuelles Auslegungsverfahren mit Möglichkeit zur Beteiligung
08.03.2021Die Grundbotschaft in Bezug auf die Gewässerqualität in Bremen lautet: Die bisherigen Bemühungen zur Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zahlen sich zunehmend aus, denn einige Gewässer erreichen diese Ziele der WRRL für Fische, wirbellose Tiere und Pflanzen.
Die Verbesserungsmaßnahmen haben dazu geführt, dass das Maschinenfleet als erstes Bremer Gewässer die ökologischen Ziele erreicht. Für einzelne sogenannte biologische Qualitätskomponenten (Fische, Pflanzen, wirbellose Tiere) ist dieses Ziel auch schon in Teilbereichen der Ochtum, Kleinen Wümme, des Kuhgrabens und der Wümme erreicht. Da aber die schlechteste Bewertung der Einzelkomponenten entscheidend für das Gesamtergebnis ist, erreichen diese Gewässer noch nicht das Ziel des guten ökologischen Gesamtzustands.
Welche Maßnahmen sind bis 2027 vorgesehen?
Um die Ziele der WRRL zu erreichen, sind weitere Maßnahmen in Bremen vorgesehen. Dabei handelt es sich um Renaturierungsmaßnahmen, wie sie zum Beispiel schon an der Weser in Hemelingen, Rablinghausen und Habenhausen, an der Kleinen Wümme und am Huchtinger Fleet erfolgreich durchgeführt wurden, aber auch die Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische in der Varreler Bäke und der Ochtum stehen für die nächsten Jahre auf dem Programm. Der chemische Zustand - zweites wichtiges Ziel der WRRL für Oberflächengewässer - wird flächendeckend in Deutschland wegen der Überschreitung der Grenzwerte für Quecksilber und für PBDEs (Polybromierte Diphenylether) als nicht gut eingestuft. Aber auch einige andere Schadstoffe führen zu Belastungen der Gewässer. Die Überprüfung von Niederschlagswassereinleitungen, eine Schmutzfrachtmodellierung für das Mischsystem und die Optimierung der Zentralkläranlage Bremerhaven sollen ebenso zur Reduzierung des Eintrags von Schadstoffen führen wie die Förderung von Gewässerrandstreifen.
Auch für die Verbesserung und den Schutz des Grundwassers sind Maßnahmen vorgesehen. Eine gewässerschonende Landbewirtschaftung zu fördern ist neben der konsequenten Umsetzung der novellierten Dünge-Verordnung eines der Haupthandlungsfelder, um die Nähr- und Schadstoffbelastung im Grundwasser zu reduzieren. Besonders intensiv umgesetzt werden die Maßnahmen zum Gewässerschutz mit Erfolg in den Gebieten zur Trinkwassergewinnung. Aktuell überschreiten nur etwa 10 Prozent der landwirtschaftlich beeinflussten Gütemessstellen in Bremen die Umweltqualitätsnorm für Nitrat im Grundwasser. Dennoch ist der chemische Grundwasserzustand im Land Bremen fast flächendeckend als schlecht eingestuft, da die Bewertung auf Ebene der gesamten zu bewirtschaftenden Einheiten, der Grundwasserkörper, stattfindet, die sich teilweise weit in das landwirtschaftlich geprägte niedersächsische Umland erstrecken. Mengenmäßig befindet sich das Grundwasser in Bremen in einem guten Zustand, wobei der Einfluss anhaltender Trockenperioden auf die Grundwasserstände weiter beobachtet wird, um gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserressourcen zu ergreifen.
Ein guter Zustand heißt für Oberflächengewässer, dass sie strukturreiche Lebensräume für eine vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind und für das Grundwasser, dass es vor Nähr- und Schadstoffeinträgen geschützt und in ausreichender Menge als Bestandteil von Ökosystemen und wichtigste Ressource zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung vorhanden und gesichert ist.
Bremischer Beitrag zur Umsetzung der europäischen WRRL:
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Ziele und Planungen des bremischen Gewässerschutzes informieren möchten, stehen detaillierte Informationen im "Entwurf des Bremischen Beitrags zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 für das Flussgebiet Weser" bereit. Dort stellt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität und Wohnungsbau dar, in welchem Zustand sich die Gewässer in Bremen aktuell befinden, welche Belastungen noch auf die Gewässer wirken und welche Verbesserungsmaßnahmen das Umweltressort konkret in den nächsten 6 Jahre plant beziehungsweise umsetzen wird.
Die Informationen sind online im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasser/wasserrahmenrichtlinie_wrrl/aktuelle_auslegungsverfahrenaufgeführt. Parallel zum Bremischen Bericht werden auch die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für das gesamte Wesereinzugsgebiet vorgestellt.
Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Meinung und Anregungen in den Planungsprozess einbringen möchten, haben bis zum 21. Juni 2021 Gelegenheit hierzu. Informationen zum Beteiligungsverfahren sind ebenfalls auf genannter Internetseite zu finden.
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Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012,
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