Die Deputation für Bildung hat sich heute ( Donnerstag, 22.8.2013) mit der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung befasst. Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler, die in größeren Klassen überfordert sind und dort keine Orientierung finden.Die Erfahrungen der ersten drei Jahre inklusiver Beschulung in den Schulen des Landes haben gezeigt, dass diese Kinder und Jugendlichen kleinere Lerngruppen und engere Betreuung benötigen.
Da das Schulgesetz das Förderzentrum für den Bereich soziale und emotionale Entwicklung nicht mehr ausdrücklich erwähnt, muss für diese wenigen Ausnahmefälle durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes Rechtssicherheit geschaffen werden. Auch diese Schülerinnen und Schüler sollen grundsätzlich innerhalb ihrer (Regel-)Schule, gelegentlich aber auch außerhalb des Unterrichts gefördert werden.Sollte das nicht in hinreichendem Maße gelingen, werden sie vorübergehend in einem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum unterrichtet, bleiben jedoch Schülerinnen und Schüler ihrer Schule.
Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Sicherheit von Menschen erheblich gefährden oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigen, bei denen eine vorübergehende Zuweisung an ein regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum (REBUZ) erfolglos geblieben ist oder voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird, können der Förderschule Fritz-Gansberg-Schule zugewiesen werden. Die Zuweisung soll mindestens jährlich überprüft werden, denn die Schülerinnen und Schüler sollen, sobald es möglich ist, wieder in die Regelschulen gehen. Das Gesetzt wird auf vier Jahre befristet.
Die gegenwärtigen Erfahrungen zeigen, dass die auf diesen Bereich spezialisierte Fritz-Gansberg-Schule im Übergang noch eine wichtige pädagogische Rolle spielt.
Die Deputierten beschlossen den Entwurf für die Änderung des Schulgesetzes. Er wird nun in ein Beteiligungsverfahren gehen, in das relevante Gruppen eingebunden sind: Die Gesamtvertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, die Arbeitskreise der Schulleitungen der Schulstufen, die Personalvertretungen, der Landesbehindertenbeauftragte, die Behindertenverbände und die Privatschulen, soweit ihre Belange berührt sind. Die abschließende Beratung in der Deputation für Bildung ist für den 7. November 2013 vorgesehen.