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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Update Dezemberhilfe

08.02.2021

Die Bewilligungsstellen der Länder, die BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH) und die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, haben bis Freitag, 5, Februar 2021 , alle vollständig und korrekt vorliegenden Anträge auf Dezemberhilfe abgearbeitet. In Bremen und Bremerhaven sind bis dahin rund 75 Prozent aller Anträge abschließend beschieden worden. Insgesamt flossen bisher Fördermittel in Höhe von rund 24 Millionen an rund 2.300 antragstellende Unternehmen und (Solo-)Selbständige im Land Bremen. Anträge konnten wie ursprünglich geplant ab Anfang Januar über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Zeitgleich startete die Auszahlung von (Abschlags-)Zahlungen in Höhe von maximal 50.000 Euro durch den Bund. Die für das reguläre Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nötige Software wurde den Ländern am 28. Januar zur Verfügung gestellt.

Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Wir sind mit den betroffenen Branchen im ständigen Austausch und uns ist die Not der Antragsstellenden sehr bewusst, und dass es Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Bundes-Förderprogramme gibt. An deren Konzipierung sind die Länder mit beteiligt, für die technische Umsetzung und Programmierung ist aber allein der Bund zuständig. Diesen Prozess können die Länder nicht beschleunigen. Wenn die Bewilligungsstellen aber Zugang zum vom Bund bereitgestellten Verfahren haben, dann geht die Bewilligung und Auszahlung schnell. Ohne das große Engagement der Mitarbeitenden von BAB und BIS wäre das nicht möglich. Dafür danke ich allen Beteiligten.“

"Auch bei den Dezemberhilfen ist es uns gelungen, die bis zum Bewilligungsstart eingegangenen bearbeitungsfähigen Anträge, trotz der im Vergleich zur Novemberhilfe geringerer Vorbereitungszeit, in kürzester Zeit abzuarbeiten", berichtet Ralf Stapp, Geschäftsführer der BAB – Die Förderbank.
"Täglich erreichen uns neue Anträge. Wir gehen davon aus, dass wir diese bei Vollständigkeit im Laufe der Woche auch taggleich bewilligen können" ergänzt Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven.

Bis zu 33 Mitarbeitende sind in den Bewilligungsstellen des Landes Bremen derzeit ausschließlich mit der Antragsbearbeitung der November- und der Dezemberhilfe beschäftigt. Anträge auf beide Förderprogramme können noch bis 30. April über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Unternehmen und Soloselbstständige, die von den temporären Schließungen seit dem 2. November 2020 direkt, indirekt oder über Dritte betroffen sind, können einen Antrag auf November- und auf Dezemberhilfe stellen. Die Betroffenheit ergibt sich aus dem Beschluss von Bund und Ländern vom 28. Oktober und den damit verbundenen Schließungsverordnungen der Länder.

Nach aktuellem Stand von Montag, 8. Februar, haben im Land Bremen 1.709 Unternehmen und Selbstständige über prüfende Dritte Dezemberhilfen in Höhe von rund 38 Millionen Euro beantragt. An 1.684 Antragstellende wurden Abschlags- und Restzahlungen in Höhe von rund 23 Millionen Euro ausgezahlt.
579 Soloselbstständige, die Direktanträge auf Dezemberhilfe über die Website des Bundes gestellt hatten, erhielten Fördermittel in Höhe von rund einer Million Euro. Momentan befinden sich 67 Direktanträge in Bearbeitung durch den Bund.

Seit dem 25. November 2020 haben aktuell 769 Soloselbstständige Direktanträge auf Novemberhilfe gestellt. An aktuell 666 Antragsstellende wurden direkt über den Bund rund 1,1 Millionen Euro ausgezahlt. Bisher gingen 2.001 Anträge über prüfende Dritte ein. Bund und Bewilligungsstellen haben an 1.943 Unternehmen und Selbstständige Fördermittel, Abschlagszahlungen sowie Auszahlungen im regulären Verfahren, in Höhe von 39 Millionen Euro ausgezahlt. Das reguläre Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startete bundesweit am 12. Januar 2021.

Um dem Missbrauch von Leistungen vorzubeugen, hat der Bund ein Prüfverfahren für die November- und Dezemberhilfen aufgesetzt. Dieses sieht vor, dass bundesweit zehn Prozent der Direktanträge und bis zu 30 Prozent der über die prüfenden Dritten eingereichten Anträge einer ausführlicheren Prüfung unterzogen werden. In diesen Fällen kommt es zu keiner beschleunigten Aus- beziehungsweise Abschlagszahlung. Antragstellende erhalten die gesamte Fördersumme erst nach Abschluss der regulären Bearbeitung ihres Antrags.

Damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist, wenden sich Soloselbstständige und prüfende Dritte bei Fragen bitte direkt an die Hotlines des Bundes. Diese sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, für Soloselbstständige unter Tel. 030 1200 21034 und für prüfende Dritte unter Tel. 030 5268 5087.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de