Senatorin Vogt begrüßt Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft DHV
01.11.2021Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig ist. Aufgrund des Urteils fehlt der Gewerkschaft die rechtliche Fähigkeit, Tarifverträge zu vereinbaren. Die Folge ist, dass alle mit der DHV ab dem 21. April 2015 geschlossenen Tarifverträge rechtsunwirksam sind.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sogenannte Billigtarifverträge: "Es kann nicht sein, dass eine Arbeitnehmervereinigung ohne nennenswerte mitgliedschaftliche Verankerung in einer Branche Tarifverträge abschließt. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben die Beschäftigten in den betroffenen Branchen nun eine Chance, dass Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die zweifelsfrei ihre Interessen vertreten. Deshalb ist das Urteil richtig und wichtig!"
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Gewerkschaft nicht über die notwendige Durchsetzungskraft verfügt, um die Interessen der Beschäftigten angemessen gegenüber der Arbeitgeberseite zu vertreten. Diese soziale Mächtigkeit wird unter anderem regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermittelt. In ihrem Zuständigkeitsbereich vertritt die DHV etwa ein Prozent der Beschäftigten.
Das Verfahren war gemeinsam unter anderem von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der IG Metall und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten angestrengt worden.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de