Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Neuer Vorstoß für die Einführung des Kontrollbarometers
Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen Ergebnisse amtlicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben im Interesse der Verbraucher transparent machen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister bereits in ihrer Sonderkonferenz am 19. Mai 2011 in Bremen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hatte zuvor ein Modell erarbeitet, das bundeseinheitlich angewendet werden soll. Für den Verbraucher soll es leicht verständlich, für die Behörden kostenneutral und rechtlich abgesichert sein und den Lebensmittelunternehmern zudem einen Anreiz geben, die Ergebnisse der Kontrollen zu verbessern. Diese Ergebnisse sollen in allen Ländern möglichst in einheitlicher Form im Internet veröffentlicht werden.
Zu den Merkmalen, die bewertet werden, gehören Personal- und Produkthygiene, Personalschulungen, Eigenkontrollsysteme, Temperaturkontrollen und bauliche Beschaffenheit. Das Gesamtergebnis soll grafisch dargestellt werden, die genauen Kriterien für die Kennzeichnung werden noch ausgearbeitet. Diese Grafik muss in den Betrieben gut sichtbar ausgehängt werden. Das Kontrollbarometer soll nach Inkrafttreten der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu erarbeitenden Rechtsgrundlage nach Betriebsgruppen gestaffelt eingeführt werden. Beginnen sollen Betriebe, die unmittelbaren Kontakt zu den Verbrauchern haben: Gastronomiebetriebe, gefolgt von Bäckereien, Fleischereien, Caterern und dem Einzelhandel.
Dieses Ziel, die Verbraucher zu schützen und Transparenz herzustellen, unterstützen auch die Wirtschaftsminister der Länder, sie haben aber in ihrer Konferenz am 7. Juni 2011 Bedenken vorgetragen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat während ihrer Tagung am 16. September in Bremerhaven deshalb festgestellt, dass man sich im Ziel einig ist und hat die Einwände der Wirtschaftsministerkonferenz gegen eine Einführung des Kontrollbarometers zum Anlass genommen, gemeinsam mit der Wirtschaftsministerkonferenz und der Bundesministerin in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf Amtschefebene die Bedenken und aufgeworfenen Fragen zügig zu klären und einen Konsens herzustellen. Dazu gehören Fragen wie zum Beispiel nach den Konsequenzen für die Betriebe oder dem Recht auf Nachkontrollen, aber auch Kostenfragen. Ende Januar 2012 soll diese Klärung abgeschlossen sein, um die Rechtsgrundlage für die Einführung des Kontrollbarometers schaffen zu können.
Auswertung der EHEC-Krise und Vereinbarungen zur zukünftigen Krisenkommunikation
Als Reaktion auf den EHEC-Ausbruch soll die behördliche Zusammenarbeit auf den Prüfstand. Das hat die Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen. Dabei werden die Länderressorts für Verbraucherschutz, Gesundheit, Umwelt und Landwirtschaft sowie die zuständigen Bundesministerien und Bundesbehörden eingebunden. Möglichst bis zum Jahresende 2011 werden Vorschläge für eine verbesserte Abstimmung und eine eindeutige Kommunikation erarbeitet.
Um zudem bei künftigen Ereignissen die Vielzahl von Einzelinformationen schneller auswerten, vernetzen und somit zuverlässiger reagieren zu können, verständigen sich Bund und Länder auf die Einrichtung eines Krisenstabes auf der Ebene der Amtschefs, der die zentrale politische Steuerung übernimmt. Die für den Lebensmittelbereich relevanten operativen Aufgaben, insbesondere auch die Auswertung der vorliegenden Daten und die Erstellung des Lageberichtes, sollen von einer TaskForce übernommen werden, die aus Fachexpertinnen und Fachexperten besteht. Um Routine für die Abläufe zu gewinnen, sollen in regelmäßigen Abständen Planübungen durchgeführt werden.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz sieht wie die Gesundheitsminister darin ein wichtiges Instrument, verlässliche Regelungen und Handlungsmuster für künftige Ereignisse zu entwickeln.
Verbesserung der Grundpreis-Angabe auf Lebensmitteln
Fehlende oder falsch berechnete Grundpreise auf Lebensmittelverpackungen erschweren ebenso wie unterschiedliche Bezugsgrößen oder -einheiten den für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Preisvergleich. Außerdem sind die Grundpreise auf den Verpackungen häufig so klein gedruckt, dass sie kaum lesbar sind.
Eine repräsentative Untersuchung der Verbraucherzentralen hat im Oktober 2010 ergeben, dass bei 90 Prozent der Preisschilder von insgesamt 3225 Produkten die Schriftgröße des Grundpreises weniger als die Hälfte der Größe des Endpreises betrug. Bei 60 Prozent der untersuchten Produkte wurde zudem eine fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangabe bemängelt.
Deshalb hat die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder beschlossen, dass die Preisangabenverordnung verändert werden muss und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gebeten, dies in die Wege zu leiten.
Preisangaben sollen jetzt in einer gut lesbaren Mindestschriftgröße für die Verbraucher klar erkennbar sein. Ebenso soll der Grundpreis eines Produkts für die Verbraucher zu einer klar wahrnehmbaren Größe werden: Die Grundpreisangabe soll mindestens halb so groß dargestellt sein wie die Angabe des Endpreises. Nach mehrheitlicher Auffassung der Länder sollen außerdem Produkte dadurch besser vergleichbar sein, indem sich die Grundpreise einheitlich jeweils auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter beziehen.
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Datenschutz modernisieren und verbraucherfreundlich gestalten
In vielen Bereichen, insbesondere beim Schutz von personenbezogenen Daten im Internet, ist die technologische Entwicklung derart weit vorangeschritten, dass die bestehenden Datenschutzgesetze die damit zusammenhängenden Gefahren nur unzureichend regeln.
Ziel ist es, den Datenschutz für Verbraucher im Internet zu verbessern.
Dazu gehört etwa, dass die Grundeinstellungen von Internetdiensten datensparsam angelegt sind und zusätzliche Daten vom Nutzer nur Kraft eigener Entscheidung bewusst preisgegeben werden müssen. Profilbildungen sollen grundsätzlich verboten werden und nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig sein. So kann die Selbstbestimmung beim Umgang mit persönlichen Daten und die aktive Zustimmung des mündigen Verbrauchers gefördert und umgesetzt werden.
Stärkung der Aufsicht im Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes
Die Bedingungen auf dem Finanzmarkt haben sich verschärft. Er ist unübersichtlicher geworden und gehört viel stärker als früher zum Alltag des Verbrauchers. Ob Gesundheit, Alter oder berufliche Risiken – überall gilt es, Entscheidungen mit finanzieller Reichweite zu treffen. Häufig sind Verbraucher dabei überfordert. Viele entscheiden sich infolge von Fehlberatungen und unzureichenden Informationen für schlechte und unpassende Produkte, nicht selten mit verlustreichen Folgen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich jetzt einstimmig dafür ausgesprochen, die Aufsicht im Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes zu verbessern. Sie liegt bislang bei unterschiedlichen Behörden wie den Preisbehörden und den Gewerbeämtern der Länder sowie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Um besser gegen unseriöse Praktiken vorgehen zu können, fordern die Ministerinnen und Minister, die Überwachung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu konzentrieren und diese auch mit Durchsetzungsbefugnissen auszustatten. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt verstärkt mit den Verbraucherzentralen kooperieren, die bereits ihre Kräfte in der bundesweiten Initiative „Finanzmarktwächter“ gebündelt haben, um unfaire Vertriebsmethoden und ineffiziente Produkte zu entdecken.