28.06.2006
Wichtiger Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung
Heute Vormittag (28.6.2006) wurde im Haus des Reichs die Vereinbarung über die Erprobung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterzeichnet. Staatsrat Henning Lühr vom Senator für Finanzen, Edmund Mevissen, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats, und Jürgen Schomacker, Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, sehen darin einen wichtigen Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Regelung der Hilfen für langzeiterkrankte Beschäftigte: Edmund Mevissen (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats), Staatsrat Henning Lühr (Senator für Finanzen) und Jürgen Schomacker (Gesamtvertrauensperson schwerbehinderter Menschen) unterzeichnen die Vereinbarung zum Eingliederungsmanagement [Foto: Kerstin Federbusch (Senator für Finanzen)] |
Sowohl der Senat als Arbeitgeber als auch die Interessenvertretungen der Beschäftigten sind optimistisch, dass durch die Anwendung des vereinbarten Verfahrens insbesondere die Eingliederung von erkrankten Beschäftigten verbessert werden kann. Gesetzliche Grundlage des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist § 84 (2) Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX. Demnach ist bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, festzustellen, ob und mit welchen Leistungen und Hilfen die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden, erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. „Besonders wichtig ist die gemeinsame Verpflichtung der Vorgesetzten und örtlichen Interessenvertretungen, möglichst frühzeitig mit langzeiterkrankten Beschäftigten in Kontakt zu treten. Wir wissen, dass der verlässliche Kontakt zur Arbeitswelt ein deutlicher Stabilisierungsfaktor für die Gesundung sein kann, während fehlender Kontakt die Gefahr von Stigmatisierungen erhöhen und Hürden für den Wiedereinstieg schaffen kann“, erklärte Staatsrat Henning Lühr.
Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Edmund Mevissen, unterstrich die Notwendigkeit, gerade in schwierigen Zeiten langzeiterkrankten Beschäftigten jede nur erdenkliche Hilfestellung zur Eingliederung zu geben: „Die physischen und psychischen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen nehmen durch die Streichungen im Personalhaushalt und die zunehmende Arbeitsverdichtung in vielen Bereichen der bremischen Verwaltung stetig zu. Auf Dauer ist nicht auszuschließen, dass diese Situation auch zu längeren Erkrankungen von Kolleginnen und Kollegen führen kann. Es reicht uns allerdings nicht, dass nur die Frage geklärt wird, wie die Eingliederung von erkrankten Kolleginnen und Kollegen erfolgen muss, sondern wir erwarten auch, dass der Senat dauerhaft gesunderhaltende und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten schafft und dies auch in seinen zukünftigen personalwirtschaftlichen Entscheidungen zum Ausdruck bringt“.
Jürgen Schomacker, Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, betonte die Bedeutung des Abschlusses der Vereinbarung insbesondere für die in der bremischen Verwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen: „Wir haben lange auf diese Regelung gewartet, die die bereits im Jahr 2001 abgeschlossene Integrationsvereinbarung ergänzt. Gerade für die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ist es besonders wichtig, dass möglichst frühzeitig gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz entgegen gewirkt wird und betriebliche Einflussfaktoren genutzt werden, um krankmachende Ursachen zu vermeiden oder abzubauen und auf behinderungsbedingte Auswirkungen Rücksicht zu nehmen. Ein Auftrag, der im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung künftig eine verstärkte Bedeutung erhalten dürfte“.
Hinweis für die Redaktionen:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Edwin Ninierza, Leiter des Referats Personalentwicklung beim Senator für Finanzen, Tel. : 0421 / 361 54 65, Mail: edwin.ninierza@finanzen.bremen.de