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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vereine müssen mehr für Benutzung von Sportstätten zahlen

Deputation für Sport beschließt zudem mannschaftsbezogene Entgelte

28.11.2017

Die Entgeltordnung zur Nutzung von Bezirkssportanlagen wird ab Januar 2018 von einem Pauschalentgelt für die Vereine auf eine Berechnung nach der Zahl der Mannschaften umgestellt. Vereine mit vielen Mannschaften zahlen künftig mehr als Vereine mit wenigen. Alle Mannschaften werden gleich gewichtet, nur G-, F-, und E-Jugendmannschaften werden auf den Sportanlagen, auf denen sie ohne Platzmarkierung spielen, in die Kosten für die "Kreidung" nicht eingerechnet. Das hat die Deputation für Sport am heutigen Dienstag (28. November 2017) beschlossen.

"Die Umstellung auf mannschafts-genaue Abrechnung wird bei vielen Vereinen zu finanziellen Entlastungen führen, für einige Vereine aber auch zu deutlichen Mehrkosten", sagte Sportsenatorin Anja Stahmann. Für die Vereine, die bei dieser Umstellung mehr als 1.000 Euro zusätzlich zu tragen haben, werde die Erhöhung über einen Zeitraum von drei Jahren gestreckt und komme damit erst im Jahr 2020 voll zum Tragen. Das Gesamtvolumen der Einnahmen aus den Entgelten für die Nutzung von Bezirkssportanlagen liegt ab 2018 bei rund 68.500 Euro. Die Umstellung auf mannschafts-genaue Abrechnung führt dauerhaft zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 100 Euro.

Für die Nutzung von Umkleidekabinen hatte die Pauschale für den Verein bislang bei jährlich 835 Euro gelegen, für die Markierungsarbeiten sowie das Anbringen von Netzen weitere 803 Euro. Ab Januar 2018 wird das Entgelt auf 150 Euro pro Mannschaft festgelegt, und für die Platzmarkierung auf 152 Euro. In diese Rechnung ist eine allgemeine Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um pauschal 4,9 Prozent bereits eingeflossen. Damit folgt die Deputation einer Entscheidung vom Mai 2012, als sie beschlossen hatte, die Entgelte im Abstand von fünf Jahren auf Grundlage des Verbraucherpreisindex‘ regelmäßig anzupassen. Das war zuletzt 2013 geschehen. Die Kosten für Hallen pro Stunde steigen für die Vereine damit von derzeit 5,60 auf dann 5,90 Euro, für nicht-bremische Vereine, die nicht in den Genuss der Sportförderung kommen, auf 8,30 Euro. Privatnutzer können die Hallen für 35,70 statt 34,00 Euro pro Stunde nutzen.

Am stärksten entlastet werden durch die Umstellung auf die mannschafts-genaue Abrechnung der Turn- und Sportverein Osterholz Tenever um fast 2.300 Euro jährlich, der VfL 07 aus Findorff um 1.600 und der Blumenthaler SV um 1.100 Euro. Mit Abstand am stärksten belastet wird die SV Findorff mit über 6.100 Euro, es folgt FC Union 60 mit über 2.000 und DJK Germania Blumenthal mit rund 1.500 Euro.

Explizit aufgenommen in die Entgeltordnung sind die "sozialen Träger", die auch heute schon den Vereinssatz zahlen, weil sie die Privatnutzerentgelte nicht leisten könnten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kindergärten, Mütterzentren oder Jugendfreizeitheime.