Sie sind hier:
  • Vereinsverbot gegen AL-Mustafa Gemeinschaft

Der Senator für Inneres und Sport

Vereinsverbot gegen AL-Mustafa Gemeinschaft

Bundesinnenministerium und Bremer Ermittler verfolgten unterschiedliche Ansätze

18.03.2022

Die Bremer Innenbehörde hat gestern, am 17. März 2022, wie berichtet, den islamistischen Verein "AL-Mustafa Gemeinschaft e.V. (AMG)" mit sofortiger Wirkung verboten. Die Schura Bremen (Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e.V.) hat nun in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie Vereinsverbote zwar grundsätzlich aus verschiedenen Gründen kritisch bewerte, mit dem Verbot aber die Mitgliedschaft der AMG in der Schura sofort erlösche. Zugleich zeigte sich die Schura in ihrer Pressemitteilung überrascht von dem Vereinsverbot. Denn: Der Rechtsanwalt des Vereins habe im Februar ein Schreiben aus dem Bundesinnenministerium (BMI) erhalten, nachdem sich der Verdacht gegen die Gemeinde, eine Teilorganisation der Hizb Allah (Hisbollah) zu sein, nicht erhärtet habe und somit das Verfahren des BMI damit eingestellt worden sei.

"Vor dem Hintergrund des gestrigen Vereinsverbotes klingt das zunächst nach einem Widerspruch, ist es aber nicht", stellt der Staatsrat der Innenbehörde, Olaf Bull, klar. Das Schreiben des BMI habe lediglich zum Inhalt, dass sich der Verdacht nach derzeitigem Stand nicht erhärtet habe, die AMG sei ein unselbstständiger Bestandteil der Hizb Allah. Ansonsten wäre die Gemeinde durch das vom BMI gegen die Hisbollah ausgesprochene Betätigungsverbot aus dem Jahr 2020 schon mitverboten.

Dies schließt aber nicht aus, dass der Bremer Verein als selbstständige Organisation die Hizb Allah unterstützt. Die Ermittlungen richteten sich von Bremer Seite somit gegen die AMG als Unterstützungsverein der Terrororganisation. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Anknüpfungspunkte für ein Vereinsverbot, so Bull.

Die Ermittlungen in Bremen hätten schließlich ergeben, dass die AMG die Terrororganisation Hizb Allah unterstützt habe. "Ein Verbot war daher unumgänglich."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de