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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Verkehrsressort legt Planfeststellungsbeschluss für Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 vor

01.06.2016

Für die Straßenbahnprojekte Linie 1 nach Mittelshuchting und Linie 8 nach Stuhr und Weyhe ist heute ein wichtiger Tag auf dem Weg zur Umsetzung dieser bedeutenden ÖPNV-Maßnahme in der Region Bremen: Das Verkehrsressort hat als zuständige Planfeststellungsbehörde die Pläne für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) mit Beschluss vom 1. Juni 2016 festgestellt.

Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse stellt fest: "Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Meilenstein für die bremische Verkehrspolitik. Wir wollen den Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV stärken und ausbauen; dies haben wir im Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025 verankert. Die Erweiterung des Straßenbahnnetzes hat darüber hinaus eine große Bedeutung für das Zusammenwachsen in der Region. Die Verbindung in die Nachbargemeinden Stuhr und Weyhe bedeutet eine erhebliche Verbesserung der nachhaltigen Mobilität in Bremen und umzu."

Die Bürgermeister der Gemeinde Stuhr, Niels Thomsen und der Gemeinde Weyhe, Andreas Bovenschulte, begrüßen den Planfeststellungsbeschluss: "Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zum Bau der Straßenbahnstrecke getan. Für eine attraktive Region ist diese Straßenbahnverbindung ein Schlüsselprojekt mit Vorbildcharakter."

Die Verlängerung der Linien 1 und 8 macht den ÖPNV attraktiver, indem sich die Reisezeit von Mittelshuchting in die Innenstadt verkürzt und das Umsteigen am Roland-Center entfällt. Die Bremer Innenstadt kann bequem und umsteigefrei mit der Straßenbahn erreicht werden. Berufspendler, Wirtschaft und Einzelhandel werden davon profitieren. Auch als Wohnstandort wird der Stadtteil Huchting durch den Straßenbahnausbau deutlich attraktiver.

Der Ausbau des Straßenbahnnetzes beinhaltet die Erweiterung der Straßenbahnlinie 1 von der derzeitigen Endhaltestelle am Roland-Center über Willakedamm, einen Abschnitt der Bremen Thedinghauser Eisenbahn und der Heinrich-Plett-Allee bis zur Huchtinger Heerstraße sowie die Verlängerung der Linie 8 in weiterer Fortführung auf der Trasse der Bremen Thedinghauser Eisenbahn bis zur Varreler Landstraße (Landesgrenze Bremen/Niedersachsen). Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil ab Landesgrenze bis Leeste wurde bereits im März 2013 erlassen.

Das Projekt wird gemeinsam von Bremen, Stuhr und Weyhe auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geplant und realisiert.

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegt vom 2. bis 16. Juni 2016 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, im Foyer im Erdgeschoss von 9.00 – 15.00 Uhr, außer am Wochenende, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund des länderübergreifenden Vorhabenbezuges erfolgt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zeitgleich auch in den Rathäusern der Gemeinden Stuhr und Weyhe. Mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt, d.h. als bekannt gegeben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen erhoben werden.