Verbraucherschutzminister der Länder einigen sich auf bundeseinheitliches Modell zur Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelkontrollen / Länderminister diskutieren mit EU-Kommissar John Dalli über Verbraucherschutz
19.05.2011Die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen sollen zukünftig in gut verständlicher und anschaulicher Form veröffentlicht werden. Das haben die Verbraucherschutzminister/innen und Senator/innen der Länder heute (19.05.2011) in einer Sondersitzung in Bremen beschlossen. „Wir sorgen damit für Transparenz, besseren Verbraucherschutz und bewirken mehr Hygiene in den Gaststätten und Lebensmittelbetrieben“, so die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter, die in diesem Jahr die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz ist. „Wir haben uns auf ein bundeseinheitliches Modell geeinigt, mit dem die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Form eines Farbbalkens, einem sogenannten Kontrollbarometer, regelmäßig veröffentlicht werden. Unser Ziel ist, dass die Verbraucher ab 1. Januar 2012 an den Türen der Restaurants auf einem Blick ablesen können, wie es dort insbesondere um die Hygiene bestellt ist“, sagte Rosenkötter weiter. Dies unterstrich Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin: „Wir haben in Berlin bereits gute Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen gemacht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen doppelten Nutzen davon: Sie können sich schnell und unkompliziert vor Ort über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen informieren, und zugleich wirkt die Veröffentlichung präventiv. Im Berliner Modellversuch gab es nach einem Jahr deutlich weniger Beanstandungen.“
Dr. Juliane Rumpf, Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ergänzte: „Dabei kommt es uns auf eine erkennbare Transparenz der Lebensmittelüberwachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher an. Zudem müssen die mit dem neuen System verbundenen Kosten für Betriebe, Kommunen und Länder möglichst gering gehalten werden.“
„Die Länder sprechen sich einheitlich für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung aus. Der Bund wird den Wunsch der Länder, bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen, zügig aufgreifen. Die von Ländervertretern in der Diskussion aufgeworfenen Fragen, wie etwa die Rechtssicherheit und die Kosten, sind im laufenden Verfahren zu klären“, sagte Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium. „Für die Verbraucher ist entscheidend, dass die Informationen verständlich und aktuell sind und dass die Darstellung der Überwachungsergebnisse in den Bundesländern einheitlich geschieht. Klar ist: Bei gravierenden Verstößen ist es mit einer Kennzeichnung nicht getan. Hier müssen die zuständigen Behörden sofort einschreiten und den betroffenen Betrieb sperren“, betonte Kloos.
Das neue Transparenzsystem umfasst alle Betriebe, die den Lebensmittelkontrollen unterliegen. Dazu gehören u.a. die Gastronomie, Bäckereien und Fleischereien, Kantine und Großküchen sowie der Einzelhandel. Überprüft werden in den Betrieben die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen, das Hygienemanagement und in welchem Umfang der Lebensmittelunternehmer seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. Das Ergebnis dieser amtlichen Kontrollen ist eine Risikobeurteilung, die mit Punkten belegt wird. Im Bereich von 0 bis 40 Punkten entspricht der Betrieb grundsätzlich den Anforderungen. Ab 40 Punkten werden dagegen die Anforderungen zunehmend nicht erfüllt.
Der Lebensmittelunternehmer soll zukünftig verpflichtet werden, die Ergebnisse in Form eines „Kontrollbarometers“ an einer für den Verbraucher von außen gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Hat ein Betrieb nur wenige Kundenkontakte, so ist eine Veröffentlichung im Internet vorgesehen.
Die Verbraucherschutzminister/innen und -senator/innen der Länder haben außerdem konstruktive Diskussionen mit dem EU-Kommissar für Verbraucherschutz, John Dalli, geführt. Thema waren dabei u.a. die Dioxinfunde im Futtermittel. Die Länder machten deutlich, dass sie eine Änderung des EU-Rechts zur Umsetzung einer Positivliste für Einzelfuttermittel für notwendig erachten. Gleiches gilt für die Absicherung des Haftungsrisikos. Darüber hinaus hat die Verbraucherschutzministerkonferenz die EU gebeten, den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Information über Lebensmittel fortzusetzen und über die Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten zu informieren. Der Kommissar befürwortete zusätzlich den Vorschlag der Länder, eine Internetplattform über die Patientenrechte in den Ländern der EU zu entwickeln.