In seiner heutigen (13.05.2014) Sitzung hat der Senat einen wichtigen Schritt zur Teil-Rekommunalisierung der Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme beschlossen.
Vorbehaltlich der Zustimmung in der Bremischen Bürgerschaft sowie der Gremien in Bremerhaven bekommt die swb auch künftig das Recht, die öffentlichen Wege für ihre Leitungen zu nutzen. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der derzeit gültigen Konzessionsverträge wurde Ende 2011 die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für die Versorgungsleitungen europaweit bekannt gemacht. Nach einem Interessenbekundungsverfahren, an das sich ausführliche und komplexe Verhandlungen anschlossen, hat die swb sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven letztlich als einzige Bewerberin Angebote für die Konzessionen abgegeben. Die swb wird eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 37,6 Millionen Euro an die Stadtgemeinde Bremen zahlen und rund sechs Millionen Euro an Bremerhaven. Der Vertrag über die Wasserkonzession in Bremen läuft bis zum 31.12.2028, die Laufzeit der übrigen Verträge endet am 31.12.2033.
Wie in fast allen Kommunen gibt es auch in Bremen und Bremerhaven seit einiger Zeit die engagierte öffentliche Debatte, ob wichtige Infrastrukturen der Daseinsvorsorge allein in privater Hand bleiben sollen. Mit einem weiteren Beschluss hat der Senat heute den Weg einer teilweisen Rekommunalisierung der Netze beschritten.
In dem Ausschreibungsverfahren konnten die Bieter den beiden Städten auch eine Beteiligung an der jeweiligen Netzgesellschaft anbieten. Die swb hat solche Beteiligungen angeboten. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft und der Gremien in Bremerhaven – sowie nach Freigabe durch das Bundeskartellamt - beteiligen sich die Städte Bremen und Bremerhaven über ihre Versorgungsgesellschaften BVG (Bremer Verkehrsgesellschaft) und BVV (Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft) gemeinsam an den swb-Netzgesellschaften "wesernetz Bremen" und "wesernetz Bremerhaven" wirtschaftlich mit jeweils 25,1 Prozent. Die Beteiligungen sind aus steuerlichen Gründen so ausgestaltet, dass BVG und BVV sich mit insgesamt einem Prozent am Stammkapital der Netzgesellschaften beteiligen und das restliche Beteiligungskapital über typische stille Beteiligungen zur Verfügung stellen. Der gesellschaftsrechtliche Einfluss der beiden Städte über ihre Gesellschaften entspricht dem eines qualifizierten Minderheitsgesellschafters.
Beide Städte investieren über ihre Gesellschaften zusammen 225 Millionen Euro (Bremen 168,75 Mio. Euro, Bremerhaven 56,25 Mio. Euro). Die BVG rechnet für Bremen mit einem jährlichen Netto-Zufluss aus den Beteiligungen in Höhe von rund drei Millionen Euro, in Bremerhaven sind es rund 800.000 Euro für die BVV.
Auch bei einem verhaltenen oder krisenhaften Geschäftsverlauf ist sichergestellt, dass die Städte mindestens den Ausgleich für ihre Refinanzierungskosten erhalten.
Wie Bürgermeister Böhrnsen und Bürgermeisterin Linnert heute deutlich gemacht haben, ist das Geschäft mit der swb nicht nur finanziell attraktiv. Es gehe vor allem um eine unternehmerische Kooperation, die den Standort der swb sichere - und die weit über 700 Arbeitsplätze bei den Netzgesellschaften. Darüber hinaus streben die Städte mit den Verträgen den Ausbau, eine zukunftsfähige Gestaltung und den Werterhalt der Netzinfrastrukturen an.