Sie sind hier:
  • Veterinärdienst für Bremen und Bremerhaven warnt vor Welpenhandel

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Veterinärdienst für Bremen und Bremerhaven warnt vor Welpenhandel

04.04.2017

Der Veterinärdienst des Landes Bremen musste zum wiederholten Male Welpen in Obhut nehmen. Derzeit sitzen drei Welpen in der Quarantäneeinrichtung im Tierheim Bremen sowie zwei Welpen im Tierheim Bremerhaven, die illegal aus dem Ausland viel zu jung eingeführt worden waren und vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) innerhalb von nur vier Wochen sichergestellt und isoliert werden mussten. Die Tiere waren gerade einmal acht Wochen alt und besaßen noch keinen ausreichenden Tollwutschutz. Die zwei Tiere aus Bremerhaven stammten aus einem nicht gelisteten Drittland, die drei Welpen in Bremen aus Litauen.

In der Regel werden die Welpen zu jung, geschwächt und ohne die erforderlichen Impfungen angeboten. Häufig stammen sie aus Ländern, in denen die Tollwut noch beheimatet ist, sodass diese Tiere eine Gefahr für die künftigen Besitzer darstellen können. Auch stammen sie aus "Massenzuchten", bei denen bereits die Haltung der Elterntiere tierschutzwidrig ist, die sich nicht um die Sozialisation der Welpen kümmern, so dass bei diesen Tieren Verhaltensstörungen im Erwachsenenalter programmiert sind. Auch werden sie häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Kofferraum über lange Fahrtstrecken transportiert, bevor sie in Deutschland – häufig über (ebay-)Kleinanzeigen – angeboten werden.

Der LMTVet warnt davor, sehr junge Welpen ohne Begleitpapiere oder mit ausländischen Impfausweisen zu kaufen. Sobald das zuständige Veterinäramt von derartigen Tieren erfährt, ist es gezwungen, die Tiere sicherzustellen und auf Kosten des Halters in einer Quarantäneeinrichtung unterzubringen. Welpen können erst im Alter von zwölf Wochen geimpft werden, um einen ordnungsgemäßen Impfschutz gegen Tollwut aufbauen zu können. Dieser Aufbau dauert weitere drei Wochen, in denen die Welpen im Tierheim verweilen müssen. Bei Hunden aus bestimmten Drittstaaten wie beispielsweise der Türkei schließt sich eine Blutuntersuchung und bei ausreichendem Impftiter eine weitere dreimonatige Quarantäne an, bevor sie endlich an ihre Besitzer zurückgegeben - oder noch häufiger an Dritte vermittelt - werden können, da sich die ursprünglichen Besitzer von den Welpen abgewandt haben.

Mehr zum rechtlichen Hintergrund erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL - Tierschutz - Illegaler Handel mit Hundewelpen.

Bei Verdacht auf illegalen Welpen-Handel können Sie sich in Bremen und Bremerhaven an unsere Amtstierärzte im LMTVet wenden unter www.lmtvet.bremen.de/