19.07.2006
Vorsorgliche Empfehlungen des Senators für Gesundheit:
Der Deutsche Wetterdienst hat ein bundesweites Warnsystem für aktuell bevorstehende Hitzeperioden entwickelt. Es ist damit zu rechnen, dass Bremen von einer derartigen Warnung betroffen sein wird.
Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, sollten Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise und Empfehlungen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beachten.
Was tun bei einer Hitzewelle?
Welche Gesundheitsrisiken entstehen bei großer Hitze?
Große Hitze belastet den Körper. Flüssigkeitsmangel, eine Verschlimmerung bestehender Krankheiten, Hitzekrämpfe und ein Hitzschlag können die Folge sein. Diese Warnzeichen des Körpers müssen ernst genommen werden: Kreislaufbeschwerden, Muskelkrämpfe, Bauchkrämpfe, Erschöpfungs- oder Schwächegefühl, ein ungewohntes Unruhegefühl. Ein erhöhtes Risiko besteht für Säuglinge und kleine Kinder, Personen mit einer psychischen Krankheit, mitunter Menschen mit Behinderungen oder chronisch kranke Personen, besonders bei Herzkrankheit oder Bluthochdruck, und vor allem für ältere, pflegebedürftige Menschen.
Ein Hitzschlag entsteht, wenn der Organismus wegen der hohen Außentemperaturen mehr Wärme aufnimmt als er wieder an die Umgebung abgeben kann. So gerät die Körpertemperatur außer Kontrolle und steigt rasch an. Zeichen eines Hitzschlags sind: Ungewöhnliche Unruhe, eine heiße, rote, trockene Haut, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, starkes Durstgefühl, Verwirrtheit, Krampfanfälle, eine Eintrübung des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit.
Ein Hitzschlag ist lebensgefährlich! Es sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden! Bis zum Eintreffen der ärztlichen Hilfe sollte die betroffene Person an einen kühlen Ort gebracht werden. Wenn noch keine Bewusstseinseintrübung vorliegt, sollte ein Getränk gegeben und enge Bekleidung gelockert werden. Kühle und feuchte Umschläge sind ebenso sinnvoll wie ein geeigneter Luftzug.
Weitere Informationen sind auch über die Webseite des Deutschen Wetterdienstes zu erhalten: www.dwd.de