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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vor der EU-Datenschutzreform nicht noch schnell den Beschäftigtendatenschutz abbauen

14.01.2013

Die Koalition in Berlin will den Entwurf über Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz trotz erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken durchsetzen. Sie hat dazu überraschend einen entsprechenden Änderungsentwurf auf die Tagessordnung der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013 gesetzt.

Hierzu erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer:

"Es ist erstaunlich, dass die Regierungskoalition an ihrem Gesetzentwurf festhält und ihn sogar zu Lasten des Beschäftigtendatenschutzes noch verschärft. Nicht nur in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages vor knapp zwei Jahren wurde heftige Kritik an dem Regierungsvorschlag laut, der der nun vorgelegte Entwurf nur in wenigen Punkten begegnet. Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass die noch für dieses Jahr angekündigte Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht abgewartet wird. Hier hätte es der Regierungskoalition gut angestanden, den Abschluss der Beratungen abzuwarten, anstatt einen Überraschungscoup zu landen, der die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten abbaut."

Der nun weiter zu Lasten der Beschäftigten veränderte Entwurf enthalte unter anderem Regelungen, die eine stärkere Telefonüberwachung insbesondere der Beschäftigten in Call-Centern erlauben würde. Auch Arbeitgeberrecherchen über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken würden ohne Not erlaubt. Diese sollten auch dann rechtmäßig sein, wenn es sich um Informationen handele, die nur Mitglieder des jeweiligen sozialen Netzwerkes erhalten könnten. So werde der wichtige Grundsatz der Direkterhebung bei den Betroffenen weiter unterlaufen. Auch sonst seien die Rechte der Arbeitgeber, in "allgemein zugänglichen Quellen" über Beschäftigte zu recherchieren, noch einmal ausgeweitet worden. Nach dem bisher diskutierten Entwurf habe der Arbeitgeber die Beschäftigten hierüber immerhin noch vorher informieren müssen.

Auch seien die Befugnisse der Arbeitgeber zum automatisierten Abgleich von Beschäftigtendaten (Screenings) noch einmal erweitert worden. Auch die noch über das bisher Geplante hinausgehende massive Ausweitung der Möglichkeiten der Videoüberwachung der Beschäftigten sei empörend. Die Regelung, dass die Videoüberwachung nicht zu Leistungs- und Kontrollzwecken verwendet werden dürften, stelle keine wirkliche Einschränkung dar.