Günthner: Zugang für Flüchtlinge in Arbeitsmarkt muss erleichtert werden
10.12.2015Die Wirtschaftsministerkonferenz in Mainz hat wichtige Weichen für eine bessere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt gestellt. Auf Antrag Bremens wurde beschlossen, dass die Vorrangprüfung zunächst für zwei Jahre ausgesetzt werden soll. Die Vorrangprüfung sieht vor, dass bei jeder Stellenbesetzung zunächst geprüft werden muss, ob ein deutscher Staatsbürger oder ein EU-Bürger für diese Stelle in Betracht kommt. Wirtschaftssenator Martin Günthner: "Die kurz- und mittelfristige Arbeitsintegration der Flüchtlinge ist eine Herkulesaufgabe. Bürokratische Hürde, wie die Vorrangprüfung führen zu Zeitverzögerungen, die der gewünschten schnellen Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt entgegenstehen." Die bisherige Prüfung hat nur zu Zeitverzögerungen und zu keiner nennenswerten vorrangigen Integration von deutschen und EU-Bürgern geführt. Der Beschlussvorschlag hatte zunächst vorgesehen, dass die Aussetzung lediglich geprüft werden solle. Der weitergehende Vorstoß Günthners fand jedoch die Unterstützung der Mehrheit der Amtskollegen.
Darüber hinaus beschlossen die Wirtschaftsminister, dass für junge Asylsuchende und Geduldete, die für eine Berufsausbildung in Frage kommen, ein weitgehend gesicherter Aufenthaltsstatus während der Berufsausbildung und für eine anschließende Beschäftigung gewährleistet werden soll. Damit soll auch den ausbildenden Unternehmen Rechtssicherheit gegeben werden, dass die begonnene Ausbildung zu Ende geführt und danach auch eine Berufstätigkeit aufgenommen werden darf.