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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelgrippe für das Land Bremen

Stallpflicht für Geflügel wird angeordnet, um diese bis auf weiteres vor Wildvogelkontakt zu schützen / Geflügelhaltung muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden

13.11.2020

In den vergangenen Wochen ist in verschiedenen Küstenländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. Schleswig-Holstein ist an der Westküste mit verendeten Wildvögeln, die mit dem Virus H5N8 oder H5N5 infiziert waren, bislang besonders betroffen. Aber auch im Landkreis Cuxhaven und in der Wesermarsch wurden aktuell insgesamt drei tote Wildvögel positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Bei Hausgeflügel sind bereits in Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern vereinzelt Ausbrüche der Geflügelpest in Kleinhaltungen festgestellt worden. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass diese Subtypen auf den Menschen übertragen werden.

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) ordnet die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen an. Die Pflicht gilt ab Dienstag, dem 17.11.2020 und betrifft ca. 580 Halterinnen und Halte im Land Bremen, darunter viele Hobbyhaltungen, die zusammen etwa 13.000 Tiere besitzen. Bei Nichtbeachtung der Stallpflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Der LMTVet fordert alle Geflügelhalterinnen und Halter dringend auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen, die Aufstallung umgehend durchzuführen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Pflicht kann durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), nachgekommen werden. Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Halterinnen und Halter auf der Homepage des LMTVet (www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469).

Dort finden weniger erfahrene Halterinnen und Halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer 0421 361 4038 (für Bremen und Bremerhaven gültig) verständigt werden.

Am 05.11.2020 hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Instituts) in seiner Analyse der Situation das Risiko des weiteren Eintrags von H5-Viren nach Deutschland und die Ausbreitung dieser Viren in Wasservogelpopulationen sowie ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände als hoch eingeschätzt.

Das Land Niedersachsen hat die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, bereits angewiesen. Dieser Einschätzung schließt sich das Land Bremen in einer eigenen Risikobewertung an. Demnach muss der Kontakt von wildlebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände, auch der Hobbyhaltungen vor der Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hoher Wildvogeldichte. Hierzu zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.

Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.

Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Bremen und Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung unter Angabe der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und der Haltungsform (Stall, Freiland) umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421 361 4038 nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.

Geflügel sind nach der Geflügelpest-Verordnung: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Weitere ausführliche Informationen hält das Friedrich-Loeffler Institut – FLI – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit vor:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de