Veranstaltung am 13. März in Vegesack
27.02.2014Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausstellt, kann auch im Pflegefall von seinem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. Die Vorsorgevollmacht kann man einer Person des Vertrauens erteilen oder auch mehreren. Bettina Dieckmann und Axel Poppe von der Betreuungsbehörde Bremen erläutern in einem Vortrag am 13. März 2014, 15 Uhr, im Pflegestützpunkt Land Bremen, Zum Alten Speicher 1-2, (Vegesack, im Einkaufszentrum Haven Höövt, 2. Obergeschoss) was beim Ausstellen einer solchen Vollmacht zu bedenken ist und wie diese inhaltlich aussehen sollte.