Durch rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Betroffene auch im Pflegefall von dem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. Einer oder auch mehreren Personen des Vertrauens kann man eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Referenten des Vortrags über Vorsorgevollmachten werden erläutern, was bei der Ausstellung einer solchen Vollmacht zu bedenken ist und wie diese inhaltlich aussehen sollte. Die Referenten sind Bettina Dieckmann und Axel Poppe von der Betreuungsbehörde Bremen.
Der Eintritt ist frei.
Um Anmeldung wird gebeten.
Ort: Pflegestützpunkt Land Bremen, Zum Alten Speicher 1-2, 28759 Bremen,
im Einkaufszentrum Haven Höövt, 2. OG
Datum: Donnerstag, 16. Oktober 2014, 15.00 Uhr
Ansprechpartnerin für Pressenachfragen:
Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Land Bremen,
Telefon: 696241-0
E-Mail: bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de