Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vorsorgliche Schulden- und Insolvenzberatung stark nachgefragt

Senatorin Stahmann: "Wir haben eine bedeutende Beratungslücke geschlossen"

04.12.2014

1.300 Erwerbstätige und Arbeitslosengeld-I-Beziehende in Bremen haben die vorbeugende Schulden- und Insolvenzberatung der Stadtgemeinde Bremen in Anspruch genommen, seit die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sie im Juli 2012 wieder eingeführt hat. Das geht aus einem Bericht vor, mit dem die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend sich heute (Donnerstag, 4. Dezember) befasst hat. Monat für Monat nehmen die Beratungsstellen rund 50 Bremerinnen und Bremer in die präventive Schulden- und Insolvenzberatung auf. "Die hohe Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller zeigt, dass wir mit dem Angebot eine bedeutende Beratungslücke geschlossen haben", sagte Anja Stahmann.

Bremen ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Menschen, die ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Einnahmen nicht nachkommen können. Rund 14 Prozent der gesamten Bevölkerung gelten in diesem Sinne als "überschuldet". Die präventive Schuldenberatung soll helfen, so lange Schuldner oder Schuldnerinnen noch über eigenes Einkommen verfügen. "Wir wollen die Menschen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage stützen, bevor die Schulden sie in die Arbeitslosigkeit oder in den Hartz-IV-Bezug drängen", sagte die Senatorin. "So können wir anhaltenden Problemen vorbeugen." Eine kostenpflichtige Schulden- und Insolvenzberatung sei für viele aber nicht finanzierbar, "sie würde den Sog der Probleme nur verschärfen". Daher dürfe man den Betroffenen nicht auch noch die Kosten der Beratung aufbürden.

Bis 2010 hatte die Stadtgemeinde die präventive Schulden- und Insolvenzberatung für Erwerbsfähige und Arbeitslosengeld-I-Empfänger aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (besser bekannt als Hartz IV) finanziert, also aus Bundesmitteln. Diese Praxis hat das Bundessozialgericht im Sommer 2010 aber beendet. Seit Juli 2012 finanziert Bremen die Beratung daher aus dem städtischen Haushalt. "Damit befreien wir die Betroffenen nicht nur von einer immensen finanziellen und psychischen Bürde", so die Senatorin. "Jeder, der seine Arbeit oder die Aussicht auf eine Neueinstellung nicht verliert, entlastet damit auch den Sozialhaushalt."

Die Höhe der Schulden beläuft sich in zwei Dritteln der Fälle auf über 10.000 Euro, zwei Drittel der Schuldner sind Männer, ein Drittel Frauen. Die meisten Beratungen münden in ein Verbraucherinsolvenzverfahren (61 Prozent), das zu einer Restschuldbefreiung führen kann, sofern der Schuldner sechs Jahre lang alle Vereinbarungen zum Abtrag der Schuld einhält. In jedem fünften Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.

Für die präventive Schuldnerberatung wendet Bremen derzeit 400.000 Euro im Jahr auf. Die Beratung ist nicht für alle Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen völlig kostenlos. Werden bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, fallen einmalig 130 Euro an. So wurde in 15,4 Prozent der Beratungsfälle dieser Kostenbeitrag fällig; für 84,6 Prozent war die Beratung kostenlos.