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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vortrag: Vorsorgevollmacht sichert Recht auf Selbstbestimmung

12.03.2015

Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt, kann dadurch auch im Pflegefall sein Recht auf Selbstbestimmung geltend machen. In einem Vortrag am Donnerstag, 19. März 2015, um 15 Uhr im Pflegestützpunkt Nord, Haven Höövt Vegesack (2. OG), erläutern die Referenten Bettina Dieckmann und Axel Poppe von der Betreuungsbehörde Bremen, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese inhaltlich aussehen sollte.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter Telefon 0421-696241-14 oder rita.rothermel@bremen-pflegestuetzpunkt.de wird gebeten.