Mittwoch, 13. März 2024, um 10 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Nord
26.02.2024Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für ihre Einschränkungen sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze und Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen.
Sabine Wolle-Siemens vom Amt für Versorgung und Integration informiert am Mittwoch, 13. März 2024, um 10 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Nord, Breite Str. 12 d, 28757 Bremen, zum Schwerbehindertenrecht und -Ausweis. Dabei werden das Antragsverfahren, die unterschiedlichen Merkzeichen und der Nutzen eines Schwerbehindertenausweises erläutert.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung unter Telefon (0421) 696-2410 oder per E-Mail an bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de ist erforderlich.
Wir bitten die Medien, diesen Termin anzukündigen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de