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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vortrag zur Patientenverfügung

03.06.2024

Wer mitten im Leben steht, beschäftigt sich oft nur ungern mit Fragen, die schwere Krankheit oder das Sterben betreffen. Und doch möchten viele Menschen selbst bestimmen: Welche Behandlungen wünsche ich mir am Lebensende, und welche Therapien möchte ich auf keinen Fall, wenn ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer soll meine Wünsche durchsetzen, wenn ich selbst dazu nicht in der Lage bin? Auch Ehepartner und erwachsene Kinder dürfen solche Entscheidungen nicht automatisch treffen.

Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, für entsprechende Situationen vorzusorgen. Wie sie aussehen kann und was beim Verfassen einer Patientenverfügung zu beachten ist, erläutert Stefanie Aumund-Kopp, Koordinatorin beim ambulanten Hospizverein Hospiz Horn am 20. Juni 2024 um 15.00 Uhr im Pflegestützpunkt Vahr, Berliner Freiheit 3.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter Telefon 696242-0 oder per E-Mail unter der Adresse info@bremen-pflegestuetzpunkt.de ist aufgrund der Raumgröße erforderlich.

Wir bitten die Medien, diesen Termin anzukündigen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de