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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vortrag zur Patientenverfügung - Die eigenen Angelegenheiten für den Fall schwerer Krankheit und Tod regeln

19.10.2017

Wer mitten im Leben steht, beschäftigt sich vielleicht nur ungern mit Fragen, die schwere Krankheit oder das Sterben betreffen. Und doch möchten viele Menschen selbst bestimmen: Welche Behandlungen wünsche ich mir am Lebensende, und welche Therapien möchte ich auf keinen Fall, wenn ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer soll dann meine Wünsche durchsetzen, wenn ich selbst dazu nicht in der Lage bin?

Auch Ehepartner und erwachsene Kinder dürfen solche Entscheidungen nicht automatisch treffen. Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, für entsprechende Situationen vorzusorgen. Wie sie aussehen kann und was beim Verfassen einer Patientenverfügung zu beachten ist, erläutert Christian Woiwode, Koordinator und Sterbebegleiter beim ambulanten Hospizverein Hospiz Horn am 24. Oktober im Pflegestützpunkt Vahr, Berliner Freiheit 3.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter Telefon 0421/6962420 oder per E-Mail unter der Adresse sarah.blumenstein@bremen-pflegestuetzpunkt.de wird gebeten.