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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vortrag zur Vorsorgevollmacht

Achtung Redaktionen: Mit der herzlichen Bitte um Ankündigung. Vielen Dank!

10.11.2015

Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann für den Pflegefall vorsorgen und auf diese Weise von seinem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. Eine Vorsorgevollmacht kann man einer oder mehreren Personen seines Vertrauens erteilen. Am Donnerstag, 19. November 2015 um 15 Uhr, Pflegestützpunkt im Haven Höövt, 2. Obergeschoss, werden Bettina Dieckmann und Axel Poppe von der Betreuungsbehörde Bremen erläutern, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese inhaltlich aussehen sollte.

Der Eintritt ist frei.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0421-6962410 wird gebeten.