21.08.2009
Briefwahl ist ab sofort möglich
Nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am Sonntag, dem 23. August, werden die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 17. Bundestag ab Montag, dem 24. August versendet.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und abgeholt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stimmen direkt im Wahlamt abzugeben.
Der neue Standort im ehemaligen Postamt 5 (Statistisches Landesamt Bremen – Wahlamt –, An der Weide 50, 28195 Bremen) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr (Donnerstag bis 18:00 Uhr), zusätzlich an den Sonnabenden (5., 12. und 19.) im September von 9:00 – 13:00 Uhr
Für Wahlberechtigte aus Burglesum, Vegesack und Blumenthal gibt es die Möglichkeit, in Vegesack zu wählen: Bürgerhaus Vegesack, Kirchheide 49, 28757 Bremen, Raum E40:
Ab dem 3. September jeweils Donnerstag von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Die Beantragung ist bis spätestens Freitag, 25. September, 18.00 Uhr möglich! Danach werden Briefwahlunterlagen ausschließlich in Ausnahmefällen wie (durch ärztliches Attest) nachgewiesener plötzlicher Erkrankung erteilt. Nach der Stimmabgabe muss der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 27. September, 18.00 Uhr im Wahlamt eingehen. Das Risiko verspäteter Ankunft durch die Postlaufzeit tragen die Wahlberechtigten. Bei Briefwahl aus dem Ausland sind Verzögerungen durch Zollkontrollen einzuplanen und der Wahlbrief ist ausreichend zu frankieren.
Außerdem startet der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Auf der Rückseite befindet sich bereits der Antrag zur Briefwahl. Diese kann alternativ per E-Mail an briefwahl@statistik.bremen.de oder online unter www.statistik.bremen.de / „Wahlen“ / „Wahlamt Bremen“ beantragt werden. Wichtig sind die Angaben von Vor- und Familienname, der vollständigen Anschrift sowie des Geburtsdatums (online auch des Geburtsorts, bei Nutzung des Vordrucks ist die Unterschrift nicht zu vergessen). Wer für andere (maximal vier) die Unterlagen abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Auch diese befindet sich als Vordruck auf der Benachrichtigung.
Wer bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt (persönlich oder telefonisch 361 – 88888) in Verbindung setzen.