Am heutigen Freitag (24. Januar 2025) trafen der Landeswahlausschuss sowie der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 54 und 55 die Entscheidungen über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Land Bremen.
Den Wahlausschüssen gehören unter dem Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Andreas Cors beziehungsweise der Kreiswahlleiterin Carola Janssen jeweils sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer aus verschiedenen Parteien an. Darüber hinaus wurden in den Landeswahlausschuss eine Richterin und ein Richter des Oberverwaltungsgerichts berufen. Zu den öffentlichen Wahlausschusssitzungen waren auch die Vertrauenspersonen der Parteien eingeladen, die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl eingereicht haben.
Für die Bundestagswahl am 23. Februar wurden im Land Bremen insgesamt 15 Landeslisten zugelassen (Reihenfolge des Stimmzettels):
Insgesamt drei Wahlvorschläge wurden nicht zugelassen: Die Parteien "Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)", "Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)" sowie die "Partei des Fortschritts (PdF)" konnten keine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss beschloss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern für die Direktmandate in den zwei Bremer Wahlkreisen.
In beiden Wahlkreisen kandidieren:
Nur im Wahlkreis 54 Bremen I kandidieren:
Nur im Wahlkreis 55 Bremen II - Bremerhaven kandidieren:
Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Irrsack, Geschäftsstelle der Wahlleiter, Telefon: (0421) 361 - 68 69 2, E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de