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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Wechsel an der Spitze des Sozialgerichts Bremen

Renate Holst verabschiedet, Dr. Jörg Schnitzler als neuer Direktor in das Amt eingeführt

17.08.2016

Im Rahmen eines Festaktes im Bremer Rathaus hat der Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung, Prof. Matthias Stauch, am heutigen Mittwoch (17. August 2016) mit zahlreichen Gästen aus Verbänden, Politik und Justiz die Direktorin des Sozialgerichts, Renate Holst, in den Ruhestand verabschiedet. "Herausragend als Richterpersönlichkeit, hohe Wertschätzung als Führungspersönlichkeit und mit ihrem fast fünfzehnjährigen Wirken prägend für die Sozialgerichtsbarkeit in Bremen", mit diesen Worten würdigte Stauch in seiner Festrede die ausgeschiedene Direktorin des Sozialgerichts.

Staatsrat Prof. Matthias Stauch, Renate Holst und Dr. Jörg Schnitzler
Staatsrat Prof. Matthias Stauch, Renate Holst und Dr. Jörg Schnitzler

Renate Holst war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Kiel sowie dem Referendariat in Bremen ab 1980 für die Bundesanstalt für Arbeit als Referentin und Arbeitsberaterin tätig, bevor sie 1984 in die Sozialgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen eintrat. Nach Stationen als Richterin am Sozialgericht und am Landessozialgericht wurde Renate Holst im Jahr 2001 Direktorin des Sozialgericht Bremens. In den Jahren 2007 bis 2011 war sie auch als Lehrbeauftragte an der Universität Bremen tätig. Seit November 2014 ist Renate Holst zudem Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages. Als Direktorin des Sozialgerichts Bremen begleitete sie die Zusammenlegung der Landessozialgerichte Bremen und Niedersachsen zum gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Jahr 2002, die Einrichtung des Fachgerichtszentrums (Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit "unter einem Dach" mit gemeinsamer Verwaltung) im Jahr 2004 und des Justizzentrums (Erweiterung um das Oberlandesgericht und die Arbeitsgerichtsbarkeit) Ende 2008. In ihre Amtszeit fiel Anfang 2009 auch die Verlagerung der Zuständigkeit für Gerichtsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. "Hartz-IV"), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Verwaltungsgericht zum Sozialgericht Bremen. Dies bedeutete einen Anstieg der Klageeingänge von 1.573 Verfahren im Jahr 2008 auf 4.395 Verfahren im Jahre 2009 und schließlich sogar auf 4.712 Verfahrenseingänge im Jahr 2010. Mit der Erhöhung der Eingänge einher ging eine sukzessive Vergrößerung des Richterkollegiums von früher bis zu neun auf aktuell 17 Richterinnen und Richter, was insbesondere auch für die Gerichtsleitung eine große Herausforderung darstellte. Der damit einhergehenden Verantwortung ist Renate Holst, wie die Mitglieder des Personalrates und die Richterrätin des Gerichts betonen, in einer sehr kollegialen Weise gerecht geworden. Renate Holst: "Die Änderung der Zuständigkeiten zum 1. Januar 2009 hat die Arbeitsweise im Sozialgericht tiefgreifend verändert. Stellten früher Klageverfahren in medizinisch geprägten Rechtsgebieten den Schwerpunkt der richterlichen Tätigkeit dar, so liegt dieser heute bei Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die auf die Gewährung existenzsichernder Leistungen gerichtet sind."

Justizstaatsrat Matthias Stauch dankte Holst für ihre außerordentlich engagierte Arbeit. "Hohe Fachkenntnisse, Geschick und viel Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennzeichnen Renate Holst", so Stauch.

Im Rahmen des Festaktes wurde heute auch der neue Direktor des Sozialgerichts Bremen, Dr. Jörg Schnitzler, in sein Amt eingeführt. Jörg Schnitzler studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Universität Bremen. Nach dem Referendariat in Bremen, Rostock und Hamburg und einem Magisterstudium des Europarechts an der Universität Hamburg war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Robert Francke und promovierte zum Dr. jur. über das Thema "Das Recht der Heilberufe, Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen". Nebenberuflich war Jörg Schnitzler von 1999 bis 2002 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. 2002 erfolgte seine Ernennung zum Richter.

Nach Tätigkeiten an den Sozialgerichten Hannover und Oldenburg wurde Jörg Schnitzler 2007 zum Sozialgericht Bremen versetzt. Dort blieb er, unterbrochen durch eine Abordnung an das Verwaltungsgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, bis zum Jahr 2011, in dem Jörg Schnitzler zum Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. Neben seiner Tätigkeit als Richter ist er seit 2010 Lehrbeauftragter der Universität Bremen, seit 2011 darüber hinaus Prüfer der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Des Weiteren war Jörg Schnitzler zeitweilig Dozent in der Ausbildung der bremischen Justizfachangestellten, Fach Sozialrecht, sowie Richterrat und stellvertretender Pressesprecher des Sozialgerichts Bremen. Er ist zudem Mitautor des "Handbuch der Grundsicherung für Arbeitsuchende" und Kommentator eines Online-Kommentars zum Sozialrecht. Im Hinblick auf seine zukünftige Tätigkeit sagt Jörg Schnitzler: "Ich freue mich auf die Herausforderungen, die mit der Übernahme des Direktorenamtes einhergehen und auf die Zusammenarbeit mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen des Sozialgerichts Bremen, die trotz in der Vergangenheit vorhandener personeller Engpässe für hohe Erledigungszahlen und kurze Verfahrenslaufzeiten gesorgt haben." Jörg Schnitzler ist verheiratet und hat zwei Kinder.

"Wir freuen uns, mit Jörg Schnitzler eine hoch kompetente, im Sozialrecht sehr erfahrene und engagiert für einen funktionieren Sozialstaat eintretende Führungspersönlichkeit für die Leitung des Sozialgerichts Bremen gewonnen zu haben", so Staatsrat Matthias Stauch. "Ich bin sicher, dass wir dieses für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Amt mit Herrn Schnitzler sehr gut besetzt haben."

Zum Hintergrund:
Das Sozialgericht Bremen entscheidet – wie alle Sozialgerichte - vor allem über Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Sozialleistungsträger, z.B. gegen die Jobcenter (sog. "Hartz IV"-Verfahren), die Krankenkassen oder die Rentenversicherungsträger. Örtlich zuständig ist das Sozialgericht Bremen für die ca. 660.000 Menschen, die in Bremen und Bremerhaven wohnen. Zusätzlich können auch Personen, die in Bremen oder Bremerhaven arbeiten, ihre Klage beim Sozialgericht Bremen erheben.

Foto: Senatspressestelle