Bogedan: "Beschäftigte und Arbeitgeber werden mit neuem Gesetz gestärkt"
29.03.2017Aus dem "Bildungsurlaub" wird die "Bildungszeit" – dabei soll sich nicht nur der Name des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes zum Bremischen Bildungszeitgesetz ändern, es werden vor allem Inhalte verbessert. Im Vordergrund steht die stringentere Ausrichtung zu einer kompetenzorientierten Ausrichtung der Angebote. Das heißt, Weiterbildungsangebote, die als Bildungszeit anerkannt werden, unterliegen einer Prüfung, die konkrete Bildungsziele, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzerwartungen umfasst. Bisher waren vor allem Methoden zur Erreichung eines Seminarziels für die Anerkennung eines "Bildungsurlaubes" relevant. Ziel der Änderungen ist, die Akzeptanz der Bildungszeit sowohl bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch auf Seiten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu stärken und die Nutzung dieses Rechtsanspruchs zu erhöhen. So können künftig beispielsweise auch Studienfahrten und Exkursionen anerkannt werden. Der entsprechende Entwurf für die Gesetzesänderungen wurde heute (29.03.2017) von der Deputation für Kinder und Bildung zur Kenntnis genommen. Als nächster Schritt ist eine Anhörung vorgesehen.
"Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz gemeinsam mit den Sozialpartnern weiterentwickeln können. Das ist ein großer Erfolg. Wir haben damit auch einen Auftrag der Bürgerschaft erfüllt. Insgesamt werden die Beschäftigten, ihre großen Potenziale und damit auch die Betriebe gestärkt. Das neue Bildungszeit-Gesetz geht unter anderem einher mit einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit. Für einen Imagewechsel ist es gut, dass wir das Wort Bildungsurlaub streichen. Es suggeriert, dass eher die Freizeit genossen und nicht das Wissen vermehrt wird", sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Zuvor war die Weiterentwicklung der Bildungszeit auf Einladung der Senatorin für Kinder und Bildung mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Region Bremen-Elbe-Weser, der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V., der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, der Handwerkskammer Bremen und der Senatorin für Finanzen beraten worden.