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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Wege aus der Krise: Senat beschließt Haushalt 2022/2023

Keine Kürzungen trotz knapper Kassen

31.08.2021

Heute (31. August 2021) hat der Senat die Haushaltsentwürfe für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Der Finanzrahmen
Für die kommenden zwei Jahre sind für das Land Ausgaben in Höhe von 5,1 Milliarden Euro in 2022 und 5,2 Milliarden Euro in 2023 geplant. Für die Stadt Bremen stehen in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind Investitionen, konsumtive Ausgaben wie z.B. auch Sozialleistungen, Zinsausgaben, das Handlungsfeld Klimaschutz, Globalmittel des Bremen-Fonds und Ausgaben rund um das Personal im öffentlichen Dienst. (Achtung: Die Summe der Mittel aus Land und Stadt können nicht einfach addiert werden, da Zahlungen zwischen dem Landes- und dem Stadtetat enthalten sind und diese sonst doppelt gezählt würden.)

Entsprechend des Verlaufs der Krise werden geringere Globalmittel im Bremen Fond veranschlagt. Dadurch sinkt das geplante Ausgabevolumen des Landes gegenüber dem Vorjahr um knapp 400 Millionen (für 2021 sind 5,5 Milliarden Euro veranschlagt).

Die Entwicklung der Einnahmen ist im exportorientierten Bremen besonders von der globalen Konjunktur abhängig. Der konjunkturelle Einbruch in Folge der Corona Pandemie hat sich auf den Hafenstandort Bremen besonders ausgewirkt: das Bruttoinlandsprodukt ging im Land Bremen 2020 um 5,4 Prozent zurück (im Bund waren es minus 3,4 Prozent). Zwar werden ab 2021 wieder solide Zuwachsraten prognostiziert, diese sind jedoch nicht ausreichend, um den coronabedingten Steuereinbruch 2020 zu kompensieren. Die für das Jahr 2020, ausgehend von der Steuerprognose vom Herbst 2019 (die letzte ohne Corona-Pandemie-Effekte), ursprünglich prognostizierten Steuereinnahmen werden wegen der Krise voraussichtlich erst im Jahr 2022 erreicht. Diese Verschiebung führt im Land Bremen jährlich zu einer Lücke von 200 Millionen und weiteren 100 Millionen Euro pro Jahr in der Stadt Bremen.

Insgesamt besteht im Land Bremen noch ein Konsolidierungserfordernis von 100 Millionen Euro im Jahr 2022 und 70 Millionen im Jahr 2023, die als Globale Minderausgabe im jeweiligen Haushaltsvollzug aufgelöst werden muss.

Aus der mittelfristigen Finanzplanung geht ein deutlicher Handlungsbedarf hervor. Besonders im städtischen Haushalt zeichnet sich im Jahr 2024 eine Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ab (2024: 171 Millionen Euro und 2025: 142 Millionen Euro). Auch im Landeshaushalt gibt es noch sichtbaren Handlungsbedarf (2024: 36 Millionen Euro). Diese Lücken sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024/2025 zu schließen.

Trotz der schwierigen Einnahmesituation hält sich Bremen auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren an die Verpflichtung aus der Vereinbarung über die Sanierungshilfen mit dem Bund und tilgt jährlich Kredite von mindestens 80 Millionen Euro.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Der rot-grün-rote Senat beweist mit diesem Haushaltsentwurf, dass er auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt. Auch wenn wir nicht jeden Wunsch erfüllen konnten: Kein Ressort bekommt weniger. Das ist angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Zeiten der Pandemie ein großer Erfolg. Richtig ist aber: Wir werden auch in Zukunft jeden Euro zweimal umdrehen müssen."

Finanzsenator Dietmar Strehl: "Dem Senat ist es gelungen unter schwierigen Voraussetzungen einen Haushalt ohne Kürzungen aufzustellen. Die Haushaltsentwürfe sind ein gutes Fundament für die kommenden beiden Jahre. Wir sind noch in unruhigen Zeiten, aber die Haushalte sind so angelegt, dass 2024 wieder ein Haushaltsjahr ohne Notsituation möglich ist."

Zu den Details der Haushaltsentwürfe:

Mehr Personal für besseren Service

Qualifizierte Fachkräfte sind das Rückgrat des öffentlichen Dienstes. Sie sind Garanten für guten Bürgerservice. Von ihrer Arbeit hängt in großem Maße die Lebensqualität in unseren zwei Städten ab. Nach Beendigung des über 25 jährigen Personaleinsparkurses wird der Personalhaushalt – wie schon mit der Haushaltsaufstellung 2020/21 – auch mit den Haushalten 2022/23 weiter gestärkt. Beim Personalzuwachs steht die Erfüllung wichtiger staatlicher Aufgaben im Vordergrund. Die Steigerungsrate im Vergleich zum letzten Haushalt wird jedoch deutlich zurückgefahren. Damit wird in der Kernverwaltung Ende 2023 eine Sollbeschäftigung von rund 16.100 Vollzeitäquivalenten finanziert (vgl. 2019 Ist-Beschäftigung 14.640 Vollzeitäquivalenten). Im Haushaltsjahr 2022 werden in der Kernverwaltung 328 (Land) und 492 (Stadt) Stellen verstetigt oder neu geschaffen. Im Jahr 2023 kommen weitere 140 Stellen hinzu. Etwa 400 dieser Stellen sind neu, ein Großteil davon sind Verstetigungen, insbesondere in den Haushalten 2022. Nicht enthalten sind die Stellen bei den Beteiligungen und Eigenbetrieben.

Beispielsweise werden neu geschaffen:

  • In der Stadt Bremen wird es ab 2022 100 Stellen und ab 2023 weitere 80 Stellen für neue Lehrkräfte geben, als zwingende Reaktion auf höhere Schülerzahlen (Zuweisungsrichtlinie)
  • Ab 2023 gibt es zur Stärkung der Sicherheit 32,5 neue Stellen für die Polizei in Bremen und 7,9 für Bremerhaven
  • Zur Stärkung der Sicherheit gibt es 32 (ab 2022) und 26 (ab 2023) zusätzliche Stellen für die Feuerwehr
  • Zur Stärkung der Inklusion und des sozialen Zusammenhalts gibt es zusätzlich knapp 28 Stellen im Land und 15 Stellen in der Stadt im Bereich Jugend und Soziales für die Umsetzung von Bundesgesetzen
  • Zusätzlich 10 Stellen im Land und 21 Stellen in der Stadt bei Gesundheit für die Umsetzung des Paktes für die öffentliche Gesundheit.

Die hohe Bedeutung der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung spiegelt sich in den Steigerungen der Ausbildungsmittel der letzten Jahre wieder. So steigt das Budget für die Ausbildung im Land von rund 43 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 48 Millionen Euro im Jahr 2022 und rund 51 Millionen im Jahr 2023.

Inklusive der Vorsorge für Tarifsteigerungen wachsen die Personalkosten im Land 2022 auf 827,8 Millionen Euro (+52,7 Millionen Euro) und 2023 auf 864,5 Millionen Euro (+36,7 Millionen Euro). In der Stadt Bremen 2022 auf 899 Millionen Euro (+30 Millionen Euro) und 2023 auf 911 Millionen Euro (+12,8 Millionen Euro).

Für die Pensionen geben das Land und die Stadt Bremen 487 Millionen Euro (2022) und 484 Millionen Euro (2023) aus. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern nimmt die Versorgungslast in Bremen nicht weiter zu. Die Tarife steigen zwar wie überall auch zukünftig, jedoch nimmt die Zahl der Pensionäre ab. Die erwartete Versorgungsspitze ist im Haushaltsjahr 2022 erreicht.

Seit 2020 wird der Kapitalstock der Anstalt für Versorgungsvorsorge an die Haushalte zur Deckung von Versorgungs- und Personalausgaben schrittweise zurückgeführt. In den Landeshaushalt fließen in beiden Jahren 18,5 Millionen Euro. In den städtischen Haushalt fließen 69,2 Millionen Euro (2022) und 54,7 Millionen Euro (2023) ab. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2023 werden in der Anstalt für Versorgungsvorsorge noch 328 Millionen Euro enthalten sein. Die Rücklage ist voraussichtlich bis 2029 aufgebraucht. Auswirkungen auf die Pensionsansprüche und -zahlungen hat das nicht.

Investitionen

Die Investitionsausgaben stabilisieren sich auf dem Vorkrisenniveau. Für die kommenden zwei Jahre sind im Land Bremen Investitionen in Höhe von 391 Millionen Euro (2022) und 387 Millionen Euro (2023) geplant. Für die Stadt Bremen stehen Investitionen in Höhe von 345 Millionen Euro (2022) und 368 Millionen Euro (2023) zur Verfügung. Hinzu können im Vollzug der Haushalte weitere Investitionen kommen, die aus dem Bremen-Fonds finanziert werden.

Beispielsweise werden im Doppelhaushalt 2022/2023 folgende Investitionen priorisiert:

  • Der Senat legt auch weiterhin einen Schwerpunkt auf den Schul- und Kitabau. Im Doppelhaushalt 2022/23 sind rund 105 Millionen Euro (2022: 50 Millionen Euro und 2023: 55 Millionen Euro) für Schulbau und –Sanierung sowie rund 41 Millionen Euro (2022: 21 Millionen Euro und 2023: 20 Millionen Euro) für den Kitaausbau veranschlagt. Darüber hinaus können nach Beschlussfassung aus dem Bremen Fonds weitere investive Gelder zur Verfügung gestellt werden.
  • Mit dem Haushalt wird der Neubau der Columbuskaje in Bremerhaven weiter abgesichert. Hierzu fließen in 2022 und 2023 jeweils 25,6 Millionen Euro an das Sondervermögen Hafen.

Ressortübergreifendes Handlungsfeld Klimaschutz auch 2022 und 2023

Das Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, ist noch in weiter Ferne. Auch Bremen muss seinen Anteil zur Erreichung leisten. In den Haushaltsentwürfen 2022/2023 sind für das Land und die Stadt Bremen Klimaschutzausgaben in Höhe von 172,4 Millionen Euro für 2022 und 167,4 Millionen Euro für 2023 enthalten. Darin enthalten sind auch die bereits beschlossenen Projekte für das ressortübergreifende Handlungsfeld Klimaschutz, für welches insgesamt bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr in 2022 und 2023 bereitstehen. Wichtigstes Kriterium für die Mittelvergabe ist eine möglichst hohe CO2-Einsparung.

Je nach Ausgestaltung der Globalmittel aus dem Bremen-Fonds können die Klimaschutzausgaben in den beiden Jahren noch steigen.
Die im letzten Doppelhaushalt vorhandenen Handlungsfelder "Digitalisierung", "Bürgerservice" und "Sichere und Saubere Stadt" wurden dauerhaft in den Haushalten der Ressorts verankert, inklusive der Verstetigung von 164,8 Stellen im Land und 61 Stellen in der Stadt. Die seit 2014 aufgebauten temporären Stellen zur Aufnahme und Integration Geflüchteter wurden seit 2018 weitgehend abgebaut; der aufgrund des Bestands weiter notwendige Bedarf wird ab 2022 in den Ressorthaushalten knapp 50 Stellen im Land und 135 Stellen in der Stadt verstetigt.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie / Bremen-Fonds

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinträchtigen alle Bevölkerungsgruppen und –schichten und die allermeisten Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Quartiere und Unternehmen auch weiterhin besondere Unterstützungen benötigen. Im Vergleich zu den Prognosen vor der Krise erwartet der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" auch in den Jahren 2022 und 2023 noch erhebliche Corona-bedingte Ausfälle bei den Steuereinnahmen des Landes und der Kommune Bremen.

Wie auch andere Bundesländer geht der Bremer Senat davon aus, dass sich die Corona-Pandemie auch in den Jahren 2022 und 2023 negativ auf die öffentlichen Haushalte auswirkt. Die Aufstellung der Haushalte ist in allen Bundesländern weiterhin maßgeblich von den Auswirkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bestimmt. Um die Pandemie zu bekämpfen, die Steuerausfälle auszugleichen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen, empfiehlt der Senat der Bremischen Bürgerschaft auch in den Jahren 2022 und 2023 die außergewöhnliche Notsituation gem. Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 Bremer Landesverfassung festzustellen.

Im Bremer Haushaltsentwurf sind vorsorglich für das Land Globalmittel in Höhe von 140 Millionen Euro (2022) und 120 Millionen Euro (2023) eingestellt. Für die Stadt zudem 230 Millionen Euro (2022) und 190 Millionen Euro (2023). Eine Ausgestaltung der Globalmittel ist erst nach einem Bürgerschaftsbeschluss über die Notsituation gem. Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 Bremer Landesverfassung möglich. Der Senat geht davon aus, dass der Bremen-Fonds einerseits zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung unersetzlich ist. Andererseits zum Erhalt der sozialen und wirtschaftlichen Situation in Bremen unerlässlich, damit die Stadt und Land Bremen möglichst stark aus der Krise hervorgehen. Insofern sollen auch Maßnahmen ergriffen werden, die in krisenbetroffenen Bereichen Impulse für zukunftssichernde Entwicklung ermöglichen und zum Neustart nach der Krise in Bremen beitragen. Mit dem Bremen-Fonds können weitere pandemiebedingte Risiken abgefedert werden, z.B. auch bei den öffentlichen Gesellschaften.

Die Tilgung der Corona-Kredite beginnt in gleichmäßigen Tranchen ab dem Jahr 2024.

Selbstverständlich strebt der Senat eine möglichst schnelle Rückkehr zur haushalterischen Normalsituation an, in der keine weiteren Corona-Kredite aufgenommen werden.

Weiterer Verlauf der Haushaltsberatungen

Der Senat überreicht mit dem heutigen Beschluss den Haushaltsentwurf an die Bremische Bürgerschaft zur weiteren Beratung. Dort wird der Haushalt 2022/2023 in erster und zweiter Lesung (voraussichtlich im September und Dezember 2021) beraten und beschlossen. Nach diesem Zeitplan werden die Haushalte 2022/2023 termingerecht aufgestellt. Es droht keine haushaltslose Zeit.

Zum Download:
Haushaltsporträt 2022/2023 (pdf, 9.9 MB)

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Simon Hammann, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-42559, E-Mail: Simon.Hammann@finanzen.bremen.de