Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Wehrhaft gegen Hass im Netz

Justizstaatsrat Jörg Schulz: Hetze im Netz ist brandgefährlich, Gesetze gehören auf den Prüfstand

08.08.2019

Nach Medienberichten des gestrigen Tages (Mittwoch, 07.08.2019) über die antisemitische Internetseite „judas.watch“ kritisiert Justizstaatsrat Jörg Schulz die Einschätzung der Sicherheitsbehörden, wonach eine konkrete Gefährdungslage nicht zu erkennen sei. „Die Einschätzung einiger Sicherheitsbehörden irritiert mich sehr. Während wir mit Blick auf die USA gerade diskutieren, inwiefern spalterische und rassistische Rhetorik in Hass, Gewalttaten und sogar Terror münden, vermögen unsere Sicherheitsbehörden keine Gefahr darin zu erkennen, wenn Namen, Vita und mitunter auch Kontaktdaten politischer Gegner gesammelt und veröffentlicht und die Betroffenen dann als „anti-weiße-Verräter“ oder als ein Beispiel für jüdischen Einfluss mit einem Davidstern gekennzeichnet werden.“

Die antisemitische Seite „judas.watch“ sammelt Daten von angeblichen „Verrätern an weißen Personen“ und will „jüdischen Einfluss“ dokumentieren. Feindbild ist die offen plurale Gesellschaft. Juden stehen im besonderen Fokus der Webseite. Ihre Namen sind mit einem Davidstern markiert. Nach Absprache mit dem Bundeskriminalamt hatte die Polizei Berlin erklärt, dass das Sammeln von Informationen zu Personen sowie gegebenenfalls auch das Veröffentlichen selbiger im Bereich der politisch motivierten Kriminalität nicht unüblich sei und in der Regel grundsätzlich nicht mit einer unmittelbaren bzw. konkreten Gefährdungslage für die Betroffenen einhergehe.

„Um es klar zu sagen: Hier soll der politische Gegner gebrandmarkt, eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Mich erinnert das Ganze an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte. Statt Rede und Gegenrede und eines offenen Wettstreits von Ideen gibt es nun also schon so etwas wie Abschusslisten im Netz. Für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das brandgefährlich. Wer Gewalt in die Politik trägt, der greift uns alle an – unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Und das ist mehr als ein abstraktes Gedankenspiel. Der Mordfall Walter Lübcke hat uns erst kürzlich vor Augen geführt, dass wir solche Listen überaus ernst nehmen sollten. Jenen, die sich für unsere Demokratie und unsere offen-plurale Gesellschaft einsetzen, müssen wir den Rücken stärken. Sie verdienen unseren Schutz. Es muss gehandelt werden, bevor etwas passiert.“

Darüber hinaus mahnt Justizstaatsrat Jörg Schulz eine Überprüfung der geltenden Gesetze zur „Hate Speech“ im Internet an: „Wenn ich höre, dass wir ausländische Webseiten nur dann wirksam blockieren können, wenn eine Verletzung von Urheberrechten vorliegt, ist dies für eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmbar. Europa ist mehr als der Binnenmarkt und wirtschaftliche Freiheiten. Wir brauchen dringend einen grenzüberschreitenden Konsens und grenzüberschreitende Regelwerke, um Hass, Rassismus und Gewalt im Netz entschieden entgegentreten zu können. Schon auf ihrer Herbstkonferenz im November 2016 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom Bund Lösungsvorschläge für das Problem von „Hate Speech“ und im Ausland ansässigen Internetunternehmen eingefordert. Auf der letzten Frühjahrskonferenz wurde der Bund dann explizit aufgefordert, EU-weite Regelungen zur Beseitigung von volksverhetzenden Internetinhalten auf den Weg zu bringen. Das Problem besteht ganz offensichtlich fort, hier sind wir weiterhin und dringend gefordert.“

Laut Medienberichten wird „judas.watch“ von einem ukrainischen Internetanbieter verbreitet und auch geschützt. Während Internetanbieter bei entsprechendem Gerichtsurteil Inhalte blockieren können, sofern eine Verletzung von Urheberrechten vorliegt, genießen Betroffene von „Hate Speech“ keinen solch effektiven Schutz.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Marius Loeber, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14157, E-Mail: marius.loeber@justiz.bremen.de