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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Weserrat einigt sich auf "Masterplan Salzreduzierung"

Guter ökologischer Zustand von Weser und Werra soll 2027 erreicht werden

15.12.2015

Unter Vorsitz Thüringens hat sich heute (15.12.2015) in Erfurt der Weserrat der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung in Weser und Werra verständigt. Der Bewirtschaftungsplan 2015 - 2021 und das dazugehörige Maßnahmenprogramm können damit im Februar 2016 der Weser-Ministerkonferenz unter Bremer Leitung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Bremens Umweltstaatsrat Ronny Meyer sieht in den hartnäckigen aber konstruktiven Verhandlungen einen Meilenstein zur Reduktion der Salzbelastung in Weser und Werra. "Der Schutz des Grund- und Trinkwassers hat oberste Priorität. Mit der Vermeidung von salzhaltigen Abwässern und einer effizienteren Nutzung der bei der Produktion anfallenden Rohstoffe kann ein zentrales Anliegen der gemeinsamen Gewässerschutzpolitik der FGG Weser erreicht werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. In den kommenden Jahren wird es unter dem Vorsitz Bremens darauf ankommen, die Maßnahmen umzusetzen", so der Bremer Staatsrat.

Durch drei zentrale Maßnahmen soll mit dem "Masterplan Salzreduzierung" bis Ende 2027 die Salzbelastung in der Weser schrittweise soweit reduziert werden, dass der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Gewässerzustand erreicht und negative Beeinflussungen auf Pflanzen- und Tierwelt vermieden werden. In der durch den Kalibergbau hochbelasteten Werra soll die Salzkonzentration halbiert werden. Durch das Maßnahmenpaket können die Kosten reduziert und im Ergebnis die gleichen Ziele wie mit der lang diskutierten Nordseepipeline erreicht werden. Die hierfür notwendigen Kosten sind vollständig durch das Bergbauunternehmen K+S zu tragen.

Teil der zentralen Maßnahmen ist eine effizientere Wertstoffgewinnung durch den Bau einer Kainit-Kieserit-Flotationsanlage (KKF) am Standort Hattdorf, die bereits 2018 den Betrieb aufnehmen soll. Mit dieser Anlage soll die Salzabwassermenge aus der Produktion um bis zu 30 Prozent reduziert werden. Für die restlichen Produktionsabwässer sollen ab 2016 die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese spätestens ab 2021 unter Tage sowie in ausgewählten Grubengebäuden eingestapelt werden können. Eine weitere Einleitung in die Werra kann damit unterbunden werden. Weiterhin ist vorgesehen, die anfallenden Haldenabwässer der Kali-Rückstandshalden durch Haldenabdeckungen an den Halden Hattorf, Wintershall und Neuhof-Ellers zu reduzieren. Als optionale Maßnahme sieht der "Masterplan Salzreduzierung" einen Werra-Bypass vor.

Zum nachhaltigen Schutz des Grund- und Trinkwassers wird eine Beendigung der Versenkung unter Beachtung der rechtlichen und ökonomischen Anforderungen vorgesehen. "Das Unternehmen Kali und Salz trägt hohe Verantwortung für Mensch und Umwelt. Eine umweltverträgliche Produktionsweise ist der Schlüssel zum langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze in der hessisch-thüringischen Kaliregion. Aus Thüringer Sicht kommt eine weitere Versenkung nicht in Frage", machte die aktuelle Vorsitzende der Weserministerkonferenz, Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund deutlich. Das Unternehmen K+S wird aufgefordert, schnellstmöglich den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz auszuräumen und die Unbedenklichkeit der Versenkung von Kalilauge für das Grundwasser nachzuweisen. Fest steht, dass eine weitere Versenkung an den Versenkbrunnen Eichhorst und Bodesruh nicht mehr erfolgen kann.

Weitere Informationen zum "Masterplan Salzreduzierung" unter
http://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/aktuell/beitraege/masterplan_salz_zusammenf.pdf

Hintergrund
In der FGG Weser sind die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammengeschlossen, welche die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade und ihrer Nebenflüsse berühren. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Thüringen hat noch bis Ende 2015 den Vorsitz der FGG Weser. Dann übernimmt Bremen für drei Jahre den Vorsitz.