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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wettbewerbsfähigkeit hergestellt

Absenkung der Erbbauzinssätze von Wirtschaftsdeputation beschlossen

01.09.2022

Bremen setzt zukünftig bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke an ausgewählten Standorten statt auf den Verkauf auf eine ausschließliche Vergabe per Erbbaurecht. An anderen Standorten bleibt es bei der Wahlmöglichkeit der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner: Kauf oder Erbbaurecht. Nach einem entsprechenden Senatsbeschluss am 5. Juli 2022 haben die Mitglieder der Wirtschaftsdeputation in der Sitzung am 31. August dieser Verfahrensregelung zugestimmt. Die Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses ist für 9. September vorgesehen. Mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht verbleiben Grundstücke im öffentlichen Eigentum, die Unternehmen zahlen dann statt eines Kaufpreises für die Dauer des Vertrages einen jährlichen Erbbauzins. Je nach Gestaltung des Erbpachtvertrages kann Bremen als Erbpachtgeber Einfluss auf die Nutzung der Flächen nehmen.

Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Das ist an städtebaulich herausragenden Standorten oder in Lagen mit einer aufwendig hergestellten Infrastruktur wie dem Technologiepark oder Flughafen von besonderem öffentlichen Interesse. Damit der Wirtschaftsstandort durch eine strategische Erbbaurechtspolitik nachhaltig gestärkt wird, ist die Absenkung der Erbbauzinsen der jetzt notwendige Schritt. So wird es für Unternehmen attraktiv, Gewerbeflächen zu pachten statt zu kaufen. Gerade in Zeiten steigender Kosten und Zinsen sowie schwieriger Finanzierungen kann die Erbpacht auch eine Lösung für Unternehmen sein."

Daher werden die Erbbauzinssätze reduziert. Die Absenkung von derzeit sieben Prozent ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. So wird der Erbbauzinssatz für Gewerbeflächen in Flughafennähe auf fünf Prozent, in der Nähe der Universitäten und Hochschulen auf 3,65 Prozent und bei allen anderen ausschließlich oder überwiegend für Gewerbezwecke genutzten Grundstücke des Landes und der Stadtgemeinde Bremen auf 2,90 Prozent des Grundstückwertes.

Nicht betroffen von diesen Änderungen sind die Hafengebiete. Ausgenommen von der ausschließlichen Vergabe eines Erbbaurechts werden auch Betriebserweiterungen für Bestandsunternehmen sein. Das Wirtschaftsressort wird hierzu noch detaillierte Regelungen erstellen.

Geplant ist eine Überprüfung der Maßnahme und der Höhe der Zinssätze zum 31. Dezember 2024.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de