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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Wir arbeiten die fiskalischen Folgen einer beispiellosen Kraftanstrengung auf"

Senatorin Stahmann legt Fakten zur Insolvenz der Akademie Kannenberg vor

30.11.2017

"Wir arbeiten jetzt die fiskalischen Folgen einer beispiellosen Kraftanstrengung auf, die unser Haus, die Behörde, das Jugendamt, die Jugendhilfeträger und zahllose Ehrenamtliche in der Stadt Bremen erbracht haben." Mit diesen Worten eröffnete Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Donnerstag, 30. November 2017) die Sitzung der Deputation für Soziales, Jugend und Integration, die sich im Schwerpunkt mit den Umständen des Insolvenzantragsverfahrens befasst hat, das der Jugendhilfeträger Akademie Kannenberg derzeit durchläuft. Der Zugang von Jugendlichen aus dem Ausland in das Jugendhilfesystem der Stadt Bremen in den Jahren 2014 und 2015 habe "eine historische Größenordnung" gehabt. Bremen sei eines der wenigen Zentren dieser Entwicklung bundesweit gewesen, das Jugendhilfesystem für junge Geflüchtete habe zwischen Oktober 2014 und Januar 2016 um den Faktor zehn ausgebaut werden müssen. "Das war ein Jahrhundertereignis, das war eine Herausforderung, vor der die Jugendhilfe in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gestanden hat."

In einem 60-seitigen Dokument hat die Senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport über 150 Fragen von Deputierten schriftlich beantwortet. Das Papier legt wesentliche Verwaltungsverfahren offen, die Entscheidungsgrundlagen in der Phase der starken Zugänge sowie die finanztechnische Abwicklung mit Abschlagszahlungen und anschließenden regulären Zahlungen aus den konkreten Fallkostenabrechnungen.

Unter anderem geht aus dem Dokument hervor, dass die Akademie Kannenberg insgesamt 33 Abschlagszahlungen in Höhe von zusammen 7,675 Millionen Euro erhalten hat. Die erste Zahlung ist am 28. Oktober 2014 geflossen, die letzte am 24. April 2016. Davon sind 3,803 Millionen noch offen, rund die Hälfte. Der Rest ist zurückgeflossen, davon 545.000 Euro direkt aus Zahlungen des Trägers; weitere 3,327 Millionen hat die Senatorische Behörde mit einer von ihr anerkannten Forderung der Akademie Kannenberg aufgerechnet und einbehalten.

"Erst mit Abschlagszahlungen wurde der Träger in dieser Phase in die Lage versetzt, die erforderliche Zahl an Plätzen einzurichten und das nötige Personal anzustellen", sagte Senatorin Stahmann. Das gelte nicht nur für Kannenberg. 16 weitere Träger hätten seinerzeit Abschlagszahlungen erhalten. Die Spannbreite reichte von 40.000 Euro bis 3,8 Millionen, insgesamt waren es 15,865 Millionen Euro für alle 16 Träger. Die erste dieser Zahlungen ist am 8. Oktober 2014 geflossen, die letzte am 31. Dezember 2016. Alle Abschlagszahlungen, auch die für Kannenberg, waren auf Grundlage erfahrungsbasierter Anhaltswerte so bemessen, dass sie 20 Prozent unter den erwarteten abschließenden Entgelten liegen.

Den Abschlagszahlungen an Kannenberg in Höhe der genannten 7,675 Millionen Euro stehen reguläre Zahlungen aus der Fallkostenabrechnung der Jugendhilfe von 26,666 Millionen Euro gegenüber, die in den Jahren 2014 bis 2017 sukzessive an die Akademie Kannenberg geflossen sind. Es war, wie mit allen übrigen Trägern, vereinbart, dass die Abschläge aus diesen Fallkostenabrechnungen zurückgezahlt werden.

Ab Herbst 2016 wären von den Trägern nennenswerte Rückzahlungen zu erwarten gewesen. Zu diesem Zeitpunkt konnten jedoch nur wenige die Forderungen unmittelbar begleichen. Im September und Oktober hat die Senatorische Behörde daher mit den übrigen Trägern Vereinbarungen zur Rückzahlung in Teilsummen getroffen. Die fehlende Liquidität bei Kannenberg war in diesem Kontext noch nicht als Sonderfall, sondern als trägerübergreifendes und vorübergehendes Problem angesehen worden.

Im April 2017 wurden Kannenberg und sechs weitere Träger nach mehreren Gesprächen und unter Einbeziehung der Hauspitze verschärft aufgefordert, ihren Rückzahlungsverpflichtungen in angemessener Höhe nachzukommen. In der Folge hat die Akademie Kannenberg im Mai und Juni Teilzahlungen in Höhe von je 150.000 Euro geleistet, die in den Folgemonaten aber erneut ausgeblieben sind. Neue Rückzahlungsvereinbarungen sind bei Terminen in den Folgemonaten nicht zustande gekommen. Daraufhin hat die Senatorische Behörde im September 2017 die Auszahlung bereits anerkannter finanzieller Forderungen der Akademie Kannenberg in Höhe von 3,327 Millionen Euro gestoppt und im Oktober den Träger aufgefordert, einem externen Sanierungsgutachten zuzustimmen, woraufhin dieser das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet hat. Am 1. November 2017 hat das Amtsgericht Walsrode den Beschluss zum Insolvenzantragsverfahren gefasst.

Die Forderungen der Stadt belaufen sich auf insgesamt 5,6 Millionen Euro, davon 3,803 Millionen aus den Abschlagszahlungen und 1,8 Millionen aus überprüften Fallkostenabrechnungen. "Die Höhe der Ausfälle für die Stadtgemeinde Bremen lässt sich aber erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beziffern", sagte Senatorin Stahmann. Die 220 Beschäftigten des Trägers, davon 155 in Bremen, beziehen ihr Gehalt bis zum Abschluss des Insolvenzantragsverfahrens Ende Januar von der Insolvenzkasse der Agentur für Arbeit. Zum Zeitpunkt der Datenerfassung für den vorliegenden Deputations-Bericht hat die Akademie Kannenberg 142 Jugendliche in sechs Einrichtungen mit zusammen 233 Plätzen betreut.

Zum Hintergrund:
Bremen hat in den Jahren 2014 und 2015 zusammen rund 2.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Davon kamen allein 1.245 in den drei Monaten August bis Oktober 2015. Der höchste Zugang in einem einzigen Monat war der September 2015 mit 493 jungen Menschen. Noch bis 2011 hatte der jährliche Zugang bei 40 bis 50 pro Jahr gelegen.

Die Akademie Kannenberg hatte ihr Angebot von rund 50 Plätzen im Mai 2015 auf knapp 800 Plätze im Januar 2016 ausgebaut und war damit zeitweise der Jugendhilfeträger mit den meisten Plätzen in Bremen (800 von 2.000). Zum Vergleich: Klammert man die Plätze für unbegleitete Minderjährige aus der Betrachtung aus, lag die Zahl der "Heimplätze" aller Träger der Bremischen Jugendhilfe zusammen zuletzt bei rund 300.

Seit November 2015 werden unbegleitete minderjährige Ausländer (so die Bezeichnung nach dem Sozialgesetzbuch) in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel den Jugendämtern der Länder der Bundesrepublik zugewiesen. Der hohe Zugang Bremens aus den Jahren 2014 und 2015 ist bis Mai 2017 in die Berechnung eingeflossen. Das hat dazu geführt, dass in Bremen nur noch Minderjährige geblieben sind, deren Umverteilung aus gesundheitlichen oder Gründen der Kindeswohlsicherung ausgeschlossen war. Seit Mai 2017 gilt der Königsteiner Schlüssel auch für die Jugendhilfe in Bremen. Seitdem hat die Stadt 50 Jugendliche dauerhaft aufgenommen.