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Die Senatorin für Kinder und Bildung

„Wir wollen und werden die Inklusion weiterentwickeln“ - Senatorin Bogedan zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Inklusion am Gymnasium Horn

09.07.2018

Die Klage der Schulleiterin des Gymnasiums Horn gegen die Stadtgemeinde Bremen, dass die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W&E) rechtswidrig sei und die Klägerin in ihren Rechten verletze, wurde vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen, weil der Klägerin keine Klagebefugnis zusteht. Das schriftliche Urteil des Gerichts wurde jetzt den beiden Parteien zugestellt.

Schon in der Verhandlung am 27. Juni 2018 hatte das Gericht diese Entscheidung angedeutet. Klagebefugt sei nur, wer in seinen Rechten verletzt werde. Das sei bei der Schulleiterin nicht der Fall, urteilte das Gericht und bestätigte damit die Auffassung der Senatorin für Kinder und Bildung. Die Klägerin sei als Beamtin lediglich berechtigt und verpflichtet, ihre rechtlichen Bedenken gegen eine innerdienstliche Weisung wie der, einen Inklusionsklassenzug an ihrer Schule einzurichten, mit einer sogenannten Remonstration gegenüber ihrem Vorgesetzten geltend zu machen. Die Klägerin oder die Schule selbst habe nicht die Kompetenz über die Einrichtung einer Inklusionsklasse zu entscheiden. Obwohl es die Klage bereits als unzulässig abgewiesen hat, führte das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung zudem aus, dass es die Einrichtung von Inklusionsklassenzügen auch an Gymnasien generell als rechtmäßig erachtet. Auch die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich W&E außerhalb des regulären Aufnahmeverfahrens ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig.

„Alle Schulen haben nach dem Bremischen Schulgesetz den Auftrag inklusiv zu beschulen. Das gilt für alle Schulformen, somit auch für Gymnasien. Das Gericht hat unsere Auffassung mit dem jetzt vorliegenden Urteil bestätigt. Inklusion ist eine Frage der Haltung und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in vielen bremischen Schulen bereits gelebt wird. Die Akzeptanz in den Kollegien, bei den Eltern und besonders bei den Jugendlichen und Kindern ist in Bremen sehr groß. Ich freue mich sehr darüber. Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ein Recht auf Teilhabe und Inklusion. Dabei geht es nicht darum, dass alle Jugendlichen das Abitur erreichen müssen, sondern auch Werte und Rechte vermittelt bekommen. Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Das zu sehen und zu erleben gehört zur sozialen Kompetenz“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. Jetzt sei es besonders wichtig, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Inklusion an Schulen zu schaffen, wie es auch die Evaluation zum Schulkonsens ergeben habe. „An verschiedenen Ecken haben wir schon für Verbesserungen gesorgt, beispielsweise mit Aufstockung des Personals für die ReBUZ, Entlastungen für Sonderpädagogen in Schulen, der Einrichtung des Studiengangs Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik an Oberschulen und Gymnasien, der Einstellung von Diplom-Reha-Pädagogen. An weiteren Verbesserungen bei der Ausstattung der Schulen und der Steuerung durch das Ressort muss gearbeitet werden. Zudem wird der Entwicklungsplan Inklusion fortgeschrieben. Wir wollen und werden die Inklusion weiterentwickeln. Dies gilt natürlich auch für das Gymnasium Horn. In den laufenden Sommerferien werden Umbauarbeiten stattfinden, das Personal wird vorhanden sein. Es kommt jetzt darauf an, gemeinsam für eine gute Beschulung der Kinder zu sorgen. Ich weiß, dass der Anfang schwierig ist. Es geht im Sinne der Kinder nur gemeinsam. Ich werde unterstützen, wo ich kann“, so Bogedan.