26.03.2004
Der Senat hat heute (26. März 2004) der Gewährung einer Rettungsbeihilfe für die SSW-Werft in Bremerhaven in Höhe von 2,9 Millionen Euro zugestimmt und dabei die Voraussetzungen präzisiert, unter denen diese Beihilfe gewährt werden kann. Gleichzeitig hat der Senat beschlossen, für die Arbeitnehmer, die der Insolvenzverwalter zum 1. April freistellen will, Mittel für eine Beschäftigungsgesellschaft bereitzustellen.
Zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine Rettungsbeihilfe gehören unter anderem:
Der Senator für Wirtschaft und Häfen wurde vom Senat gebeten, nach Vorlage der Nachweise durch SSW die Rettungsbeihilfe zu notifizieren und die und die Genehmigung der EU-Kommission einzuholen.
Der Senat erklärte weiter, dass für Zulieferer von SSW die gleichen Fördermöglichkeiten wie für Zulieferer der Lloyd-Werft gelten.
Gleichzeitig hat der Senat im Rahmen eines 18-monatigen Modellprojektes die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro für eine Transfergesellschaft beschlossen, in der von Entlassung bedrohte Mitarbeiter der SSW für eine Beschäftigung in anderen Betrieben qualifiziert und vorbereitet werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass kurzfristig kein Beschäftigter der SSW in die Arbeitslosigkeit entlassen werden muss und die Chance besteht, den Arbeitnehmern eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen.
Zugleich sollen Existenzgründungen gefördert werden, indem durch die B.E.G.IN. Gründungsleitstelle Coaching-Angebote für die in Frage kommenden Mitarbeiter der SSW zur Verfügung gestellt werden.
Der Senat hat den Senator für Wirtschaft und Häfen gebeten, die weitere Entwicklung zeitnah zu begleiten und zu gegebener Zeit geeignete Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten und einer positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Bremerhaven vorzubereiten.