Zuständigkeit für Stadtamtsaufgaben wechselt zum April
21.02.2017Die Zuständigkeit für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten und das Marktwesen wechseln zum 1. April 2017 vom Stadtamt zum Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH). Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (21. Februar 2017) gefasst. Die Übertragung der Aufgaben umfasst zudem unter anderem die Vollzugsaufgaben nach dem Geldwäschegesetz und die Fischereiangelegenheiten.
Bislang lag lediglich die Fachaufsicht für diese Aufgaben beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. „Mit der Überführung der Aufgaben in das Wirtschaftsressort werden operative Aufgaben und Fachaufsicht zusammengeführt. Dies soll einen Beitrag dazu leisten, das Dienstleistungsangebot zu profilieren“, so der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner.
Die für diese Themen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln vom Stadtamt zum Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Des Weiteren werden dem SWAH zur Aufgabenerledigung Nachwuchskräfte zugewiesen.
Zur Modernisierung der Verwaltungsaufgaben auch in diesen Themen wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Projektmittel zur Digitalisierung einwerben. Mit Abschluss der Digitalisierungsprojekte wird die Personalbemessung abschließend überprüft.
Das Mitbestimmungsverfahren für den Umstellungsplan (personelle Besetzung und Aufgabenverteilung) soll in Kürze eingeleitet werden. Die Deputation für Inneres und die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen werden sich im März mit der Aufgabenübertragung befassen.
Senator Ulrich Mäurer begrüßte den planmäßigen Fortgang des umfangreichen Umbauprozesses: „Der Wechsel der Zuständigkeit für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten und das Marktwesen zum Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist ein weiterer wichtiger Baustein beim Umbau des Stadtamtes. In Kürze wird dann die Gründung des Ordnungsamtes als letzter Baustein dieses umfangreichen Umbauprozesses erfolgen.“