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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wirtschaftssenator und Bremer Aufbau-Bank beschließen Maßnahmenpaket zur Finanzkrise

26.11.2008

Nagel stellt Deputation Hilfspaket für Unternehmen vor

Angesichts der drohenden Auswirkungen der Finanzkrise auf Bremen, haben der Senator für Wirtschaft und Häfen und die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) ein Hilfspaket zur Absicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen entwickelt. Dieses Hilfspaket setzt auf bestehenden Produkten und Beratungsleistungen der BAB auf, ergänzt und erweitert diese. Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Ralf Nagel, hat das Hilfspaket heute (26.11.2008) in der Deputation für Wirtschaft und Häfen vorgestellt. . Die Bestandteile des Programms können ab sofort eingesetzt werden.

„Wir bleiben auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Bremen schöpft seine Kraft aus dem Mittelstand und der wird heute gestärkt. Die Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht unter dem mangelnden Geldfluss für lebensnotwendige Investitionen leiden. Gemeinsam mit den Hausbanken und der Bürgschaftsbank Bremen steht die BAB nun tatkräftig bereit“, so Senator Ralf Nagel.

Die Maßnahmen sollen komplementär zu dem Paket der Bundesregierung eingesetzt werden können und werden unter anderem die angekündigte Aufstockung der Regionalförderung sinnvoll ergänzen. Dazu Holger Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank GmbH: „Besonders kleine und mittlere Unternehmen können von den Angeboten der BAB profitieren. Mit dem heute beschlossenen Maßnahmenpaket sind wir gut aufgestellt und auch weiterhin für die bremische Wirtschaft ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner.“


Im Einzelnen handelt es sich bei dem Hilfspaket um folgende sechs Maßnahmen:


  1. Einrichtung einer „Task Force“

    Die BAB wird kurzfristig eine „Task Force“ für Unternehmen ins Leben rufen, um Vorhaben von Unternehmen zu sichern, die an einer fehlenden Finanzierung zu scheitern drohen.

  2. Refinanzierungsdarlehen für Geschäftsbanken

    Für Kredite über 5 Millionen Euro können den Geschäftsbanken günstige Einzelrefinanzierungen bereit gestellt werden. Kredite unter 5 Millionen Euro müssten gebündelt werden, damit die BAB sich selbst in Tranchen ab 5 Millionen Euro refinanzieren kann.
    Die BAB stellt ihren Refinanzierungsvorteil über die Geschäftsbanken den Endkreditnehmern zur Verfügung. Sie ermöglicht hiermit auch langfristige Finanzierungen, die derzeit am Markt schwer erhältlich sind.

  3. Standardisierte Beantragung von Einzelfinanzierungen zur Investitions- und Liquiditätssicherung der Bremer Wirtschaft. Volumen € 10 Mio.

    Die BAB vergibt Kredite aus eigenen Mitteln für Investitionsvorhaben und für Betriebsmittel. Die Vergabe erfolgt nach Absprache mit der Hausbank direkt an das Unternehmen. Bis zu einer Höhe von 500.000 Euro erfolgt im Rahmen einer standardisierten Kreditprüfung in der Regel eine Entscheidung innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen.

  4. Einsatz Bremer Unternehmerkredit zur Liquiditätssicherung der gewerblichen Wirtschaft

    Verstärkter Einsatz der Betriebsmittelvariante des Bremer Unternehmerkredits (BUK), die eine zinsgünstige Finanzierung von Betriebsmitteln ermöglicht. Die Beantragung ist über die Hausbank mittels des bekannten Formulars möglich. Ebenfalls kann eine Haftungsentlastung im Rahmen des BUK „PLUS“ beantragt werden.

  5. Risikokapital und Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung

    Gerade in schwierigen Zeiten ist eine ausreichende Eigenkapitalausstattung für die Stabilität der Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die BAB stellt über die Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (BUG) und die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) derartige Mittel zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt die BAB bei der Vermittlung von bundesweiten Förderprogrammen der KfW (z.B. Kapital für Arbeit und Investitionen oder ERP-Kapital für Wachstum).

  6. Einsatz der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe („RUB-Fonds“)

    Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten über die BAB Hilfen aus dem landeseigenen und bei der EU notifizierten RUB-Fonds (Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfeprogramm für KMU). Dabei ist eine individuelle Ausgestaltung der Mittel im Rahmen der Richtlinie möglich.




In der Deputation hatte Nagel zudem berichtet, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand Bremen aus dem Sonderprogramm des Bundes zwei Millionen € zur Verfügung stehen werden, um weitere wirtschaftsfördernde Massnahmen durchführen zu können. Nagel: „Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden wir alles unternehmen, um negative Auswirkungen auf den Standort Bremen entgegenzuwirken.“