Am 23. März 2020 ist die BAB (Bremer Aufbau Bank) mit dem Programm „Land I“ für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten unmittelbar in die Umsetzung gegangen und hat auch schnell erste Auszahlungen umgesetzt. Bereits am ersten Tag waren 1.800 Eingänge zu verzeichnen. Der Andrang war mit 3.000 Anträgen nach zwei Tagen deutlich höher als erwartet.
Ab dem 1.4. wurde das Programm „Land I“ für Unternehmen bis zehn Beschäftigte in das Programm des Bundes überführt. Am 4.4. wurde das Programm „Land II“ für Unternehmen zwischen 11 und 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestartet. Die Zahl der Anträge stieg in der Folge täglich an.
Die BAB war als kleinstes Förderinstitut in Deutschland für diese Zahl an Anträgen nicht aufgestellt. Die Digitalisierung des Fördergeschäftes ist in den vergangenen Jahre nicht ausreichend vorangetrieben worden. Die BAB hat daher Anfang April mit der Digitalisierung von Prozessen reagiert. Diese Maßnahmen greifen aber erst für neu eingehende Anträge, also Bund und „Land II“.
Die BAB hat die Task Force personell verstärkt: Zuerst wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der BAB aktiviert, dann aus der WFB und schließlich Studierende, die über den Senator für Finanzen rekrutiert wurden.
In KW 13 wurde dann eine Kooperation mit Handelskammer und Handwerkskammer vereinbart. Hierdurch wurde das Team um weitere bis zu 30 Beschäftigte verstärkt.
Insgesamt arbeiten in der Spitze bis an die 100 Personen in der Task Force der BAB.
Dieser Prozess musste organisiert und in die vorhandenen Strukturen integriert sowie IT Arbeitsplätze geschaffen werden. „Es wurde von der BAB viel geleistet und neue Prozesse geschaffen, dennoch steht der Stand der Bewilligungen zum heutigen Tag noch nicht da, wo ich ihn gerne hätte“, sagt Kristina Vogt.
Anfang April konnten keine signifikanten Steigerungen in der Bearbeitung verzeichnet werden. Das Wirtschaftsressort hat daher zusätzliche Maßnahmen über eine direkte Unterstützung durch die Fachabteilung bei der Senatorin zur Optimierung der Prozesse sowie mit der Unterstützung durch Handels- und Handwerkskammer beschlossen. Es war davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Bewilligungen dadurch schnell erhöht. Da dies nicht eingetreten ist, hat die Senatorin in der vergangenen Woche persönlich interveniert. Gemeinsam mit den operativen Kräften der BAB wurden die Prozesse analysiert und entsprechende Optimierungsmaßnahmen vereinbart.
Es hat sich herausgestellt, dass nicht nur eine relevante Zahl von Doppel- und Falschanträgen, sondern auch Fälle von versuchtem Missbrauch vorliegen. Um hier Situationen wie in NRW oder Berlin zu vermeiden, wird bei der BAB bei allen Fällen zumindest eine grobe Plausibilitätsprüfung durchgeführt.
Zum heutigen Tag (14.04.2020) wurden von der BAB 12.796 Gesamtvorgänge (inklusive Mehrfachsendungen), 2.926 Bescheide und Auszahlungen in Höhe von 15.324 Millionen Euro gemeldet.
Von den knapp 13 000 Eingängen über alle Programme sind über 7.000 bearbeitet, also über 50 Prozent, was in etwa dem Bearbeitungsstand in Niedersachsen entspricht.
Die Abweichung zwischen Bearbeitungsstand und Bewilligungen ergibt sich hauptsächlich daraus, dass es auch unvollständige oder unplausible Anträge gibt, bei denen häufige Nachfragen und Nachlieferungen notwendig sind.
Der Bearbeitungsstand ist aus Sicht der Wirtschaftssenatorin nicht zufriedenstellend, da es noch einige Antragsteller gibt, die dringend auf Soforthilfe angewiesen sind und bislang keine Zahlung erhalten haben. Insbesondere bei den Altanträgen aus dem Programm Land I ist es aus den dargelegten Gründen zu einem Bearbeitungsstau gekommen.
Um die BAB bei der Bewältigung der großen Herausforderung zu unterstützen, hat die Senatorin für Wirtschaft Arbeit und Europa entschieden, einen Sonderbeauftragten für das Programm „Land I“ zu benennen. Hierfür wurde der Geschäftsführer der M3B Hans Peter Schneider gewonnen, der sich bereit erklärt hat, mit dem heutigen 14. April die Bearbeitung der vorliegenden Anträge aus dem Landesprogramm zu organisieren.
Kristina Vogt: „Hans Peter Schneider ist als Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften eine ideale Besetzung, um gemeinsam mit dem Team von BAB, WFB und den Kammern pragmatische Lösungen zu erarbeiten. Seine Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass die Soforthilfen die Antragsteller, die teils bereits früh ihre Anträge gestellt haben, so schnell wie möglich erreichen.“
Aufgrund der durch die Corona-Krise nicht stattfindenden Messen kann Hans Peter Schneider seine Kompetenz und Energie in die Task Force der BAB einbringen und die Geschäftsführung in diesem Thema entlasten. Der Sonderbeauftragte wird in enger Abstimmung mit BAB Geschäftsführung und dem Ressort die Umsetzung des Programms „Land I“ betreuen und dabei von der Fachabteilung des Wirtschaftsressorts unterstützt.
Die Bearbeitung der „Land II“ und des Bundesprogramms läuft nun in einem digitalisierten Prozess und wird kontinuierlich erfolgen. „Durch die gesonderte Behandlung des ‚Land I‘-Programms durch den Sonderbeauftragten wollen wir erreichen, dass die Zahl der Bewilligungen schon diese Woche erhöht wird. Damit werden Antragssteller, die berechtigt sind und vollständige Anträge eingereicht haben, auch kurzfristig ihr Geld bekommen“, so Senatorin Kristina Vogt.
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de