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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Wo Schulen gebaut werden sollten

Deputation für Kinder und Bildung diskutiert Entwurf für den Schulstandortplan

27.04.2016

In welchem Umfang und an welchem Standort muss es zukünftig Raum für allgemeinbildende, öffentliche Schulen in der Stadtgemeinde Bremen geben? In welchen Ortsteilen sind Schulneubauten notwendig? Wo gehen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zur Schule? Wie sehen Schülerzahlprognosen aus und welche Kapazitäten sind in welcher Schulform vorhanden? Antworten auf diese und weitere grundsätzliche Fragen gibt der Schulstandortplan (SOP) und dessen aktuelle Fortschreibung, die jetzt in einem ersten Entwurf vorliegt. Der derzeit noch gültige, im Dezember 2009 beschlossene Plan war auf einen Zeitraum bis Ende 2015 ausgerichtet. Die damaligen im Schulgesetz verankerten Weichenstellungen werden in dem neuen Entwurf übernommen. Ziel der Aktualisierung ist es, auf einen Bevölkerungszuwachs zu reagieren, Schulstandort-Perspektiven zu geben und Grundlagen für Baumaßnahmen und strukturpolitische Entscheidungen zu schaffen. Aktuelle Veränderungen der Bedarfe werden auch künftig kontinuierlich in den Plan eingepflegt, er ist kein starres Produkt. Um einen Überblick zu bekommen, beinhaltet der SOP eine Liste der seit 2010 vorgenommenen baulichen Maßnahmen. Während der heutigen Sitzung (27. April 2016) der Deputation für Kinder und Bildung wurde der gesamte Entwurf erstmals diskutiert.

Zu den SOP-Schwerpunkten gehören der weitere Ausbau der Ganztagsschule im Grundschulbereich und die Inklusion. Alle Grundschulen, die sich dazu bereiterklären, sollen zumindest in den offenen Ganztagsbetrieb gehen können. Im Bereich der Inklusion wird angesichts der noch nicht abschätzbaren Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung eine Vorauswahl der in Frage kommenden Schulstandorte nach dem Prinzip einer möglichst ausgewogenen Verteilung über das Stadtgebiet und unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten vorgenommen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Anpassung der schulischen Strukturen an die Bevölkerungsentwicklung und die großen Wohnungsbauvorhaben in den Stadt- und Ortsteilen. So werden für die Überseestadt, die Neustadt, das Hulsberg-Viertel und in Kirchhuchting Neubauten beziehungsweise die Erweiterung der Grundschul- (und auch Kita-) Kapazitäten angeregt. Zusätzliche Bedarfe werden fortlaufend ergänzt. Der Fortbestand der sehr kleinen Schulstandorte in den Ortsteilen Seehausen und Strom ist hingegen fraglich. Es wird geprüft, die Standorte aufzugeben.

"Der Entwurf des aktualisierten Schulstandortplans soll als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage dienen. Nach der Befassung in der Deputation, werden sich die Stadtteilpolitiker in den Beiräten mit dem Plan befassen. Wir sind auf Anregungen gespannt. Wichtige Aspekte der Aktualisierung sind die Reaktion auf Wohnungsbauvorhaben, aber auch der Umstieg von einer Raum- zur Flächenplanung beim Schulbau. Das gilt sowohl für Um- als auch Neubauten. Mit der Flächenplanung wird es leichter, innovative und flexible Lösungen zu erarbeiten", erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Nach der Deputation sollen nun die Stadtteilbeiräte und Schulen vor Ort beteiligt werden, ehe dann in der zweiten Jahreshälfte eine endgültige Beschlussfassung in der Deputation erfolgt.
Standortplanungen für die öffentlichen berufsbildenden Schulen und Kindertagesbetreuungsangebote werden gesondert vorgelegt.