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  • Zu den Ergebnissen der Untersuchung von Kinderhaaren auf Belastungen durch Drogen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zu den Ergebnissen der Untersuchung von Kinderhaaren auf Belastungen durch Drogen

03.05.2011

Haarproben von 28 Kindern wurden in den letzten Wochen auf eine Belastung durch Drogen vom Institut für Rechtsmedizin an der Berliner Charité und vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf untersucht. Fast alle Kinder kamen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil (oder der Lebenspartner) substituiert wird.

Die Untersuchung hat ergeben, dass die Haarproben von zehn Kindern keinerlei harte Drogen aufwiesen, wobei aus dieser Gruppe bei fünf Kindern Cannabisspuren nachzuweisen waren. Bei weiteren zehn Kindern haben die Wissenschaftler geringe Belastungen von Methadon und/oder Kokain in den Haaren gefunden. Das spricht dafür, dass in der Umgebung des Kindes mit Drogen umgegangen wird. In einem Fall ist - obwohl eine höhere Konzentration von Methadon nachgewiesen wurde - davon auszugehen, dass auch hier eine Kontamination von außen erfolgt ist. In sieben Fällen waren höhere Konzentrationen von Kokain, manchmal auch Methadon und einmal von Heroin bzw. einmal von Amphetamin und Ecstasy nachzuweisen. Hier kann in Einzelfällen gefolgert werden, dass die Stoffe durch den Körper des Kindes gingen. Eine bewusste Verabreichung kann durch die Haaranalyse grundsätzlich nicht von einer zufälligen oder unfallmäßigen Aufnahme unterschieden werden.

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter zog folgendes Resümee: „Die Ergebnisse zeigen weiteren Handlungsbedarf. Es zeigt sich zwar, dass es richtig war, substituierten Eltern nicht pauschal die Fähigkeit abzusprechen, für ein drogenfreies Umfeld ihrer Kinder zu sorgen. Wir müssen die Ergebnisse sehr differenziert bewerten. Auch Haaranalysen bringen im Kinderschutz nicht die oft gewünschten einfachen Antworten und klaren Schlussfolgerungen. Allerdings müssen wir auch sehen, dass erschreckend viele Kinder mit Drogen in Berührung kommen. Wir werden deshalb in unserem Kinderschutz und -hilfesystem entsprechende Weiterungen vornehmen.“

Rosenkötter weiter: „Wir werden natürlich jedem Einzelfall nachgehen, die Lebenssituation der Kinder unter dem Blick der zusätzlichen Kenntnisse bewerten, um den Schutz der Kinder in der Familie weiter zu verbessern. Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist dabei immer die letzte, aber in manchen Fällen die unumgängliche Notwendigkeit.“

Die Sozialsenatorin erläuterte außerdem, dass der Kontrakt, der mit substituierten Eltern geschlossen wird, überarbeitet wird. „Um mehr Sicherheit über die Drogenfreiheit des Haushalts, in dem die Kinder leben, zu bekommen, werden wir als allgemeinen Standard regelmäßig Haaranalysen bei den Kindern durchführen“, so Rosenkötter weiter. Die Senatorin kündigte außerdem an, in den nächsten Wochen alle vier- bis sechsjährigen Kinder testen zu lassen. Zudem werden in der nächsten Woche den Mitarbeiter/innen des Jugend- und des Gesundheitsamts die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Aussagekraft von Haartests in einer Schulung vermittelt. Um die Zusammenarbeit mit den Ärzten weiter zu verbessern, werden die schon aufgenommenen Gesprächsrunden weitergeführt: „Wichtige Themen dabei sind dabei der Datenschutz, die ärztliche Schweigepflicht, die Beigebrauchskontrollen und die Verabreichung von Substitutionsmittel in der Praxis an jene Patient/innen, bei denen Kinder im Haushalt leben. Wir müssen gemeinsam erörtern, ob und wo noch Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des Kinderschutzes erarbeitet werden können“, so Rosenkötter abschließend.