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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Zuweisungspraxis für die Gymnasiale Oberstufe wird neu geregelt

11.10.2011

Nach der Überziehung des Halbjahresbudgets im Sommer, gegen die vor Beginn des laufenden Schuljahres Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten, legt die Bildungsbehörde jetzt langfristige Regelungen vor, die für die Schulen tragfähig sind und Planungssicherheit ermöglichen. Die Zuweisungspraxis für die Gymnasiale Oberstufe wird neu geregelt. In der zweijährigen Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe werden künftig nur die Schülerinnen und Schüler finanziert, die auch tatsächlich an der jeweiligen Schule sind. Vorher wurden bei der Zuweisung die Anmeldezahlen zugrunde gelegt und die Abbrecher und Schüler im Ausland mitgezählt. Die Bemessung der Lehrerstunden erfolgt jetzt pro Kopf nach einem Zuweisungsfaktor.

In der Einführungsphase wird künftig in Klassenverbänden unterrichtet und nicht mehr in Kursen. Diese sind bei 28 Schülerinnen und Schülern mit 35 Pflichtstunden und zusätzlich 3 Differenzierungsstunden voll ausgestattet. In der Einführungsphase sollen sich die Schulen stärker der orientierenden Funktion und der Vorbereitung der Profile widmen. Der Unterricht im Klassenverband dient dazu, vorhandene Defizite und Leistungsunterschiede in Vorbereitung auf das Abitur auszugleichen. Dafür können die Schulen jetzt zusätzliche Förderstunden beantragen. Der Umfang des Fördertopfes beträgt insgesamt 100 Lehrerstunden. Hiermit sollen die zum Teil sehr hohen Abbrecherquoten deutlich gemindert werden. Im Durchschnitt betragen sie 14 Prozent.

Die Förderstunden können durch Umschichtungen aus der Qualifikationsphase zusätzlich bereitgestellt werden.

Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper versichert: „Mit den jetzt in Gang gesetzten Anpassungen zeichnet es sich ab, dass wir unser Budget einhalten können. Das heißt, es sind voraussichtlich keine weiteren Anpassungsmaßnahmen mehr notwendig.“