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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zwei neue Beratungsstellen für die Landeserstaufnahme

Sozialdeputation bereitet Weg für Psychologische Erstberatung und unabhängige Asylverfahrensberatung

24.09.2020

"Die psychologische Erstberatung soll Hilfebedarfe schon in der Ankommensphase feststellen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. "In akuten Belastungssituationen soll sie erste Krisenintervention leisten und erforderliche Behandlungen einleiten." Die psychologische Erstberatung richtet sich an Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen, seelischer Behinderung und traumatisierenden Erfahrungen, insbesondere Menschen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderer Formen von Gewalt geworden sind, wie etwa die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Insbesondere geflüchtete Frauen sollen ermutigt werden, die Beratung anzunehmen, so die Senatorin. Die erwarteten jährlichen Kosten beziffert sie auf rund 120.000 Euro pro Jahr.

"Die psychologische Erstberatung ergänzt die medizinische Erstuntersuchung in der Landesaufnahmestelle", sagte Senatorin Stahmann. Diese werde in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes betrieben. Daher solle nun geprüft werden, ob auch die psychologische Erstberatung dort angedockt werden könne. Sollte das nicht möglich sein, soll die Trägerschaft für die Beratungsstelle ausgeschrieben werden.

In einem weiteren Beschluss hat die Deputation das Interessensbekundungsverfahren für eine unabhängige Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung in die Wege geleitet. Die Beratung nimmt bislang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als staatliche Stelle in zwei Schritten wahr. Nach der Gruppenberatung im ersten Schritt folgt die individuelle Beratung im zweiten. Künftig soll die individuelle Beratung herausgelöst und an einen nichtstaatlichen Träger übertragen werden. Beide Stellen sollen aber eng zusammenarbeiten.

Mit der unabhängigen Asylverfahrensberatung setzt die Senatorin eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. "Schutzsuchende sollen anhand ihrer persönlichen Lebenslage die Chancen und Risiken eines Asylverfahrens abschätzen und alle erforderlichen Schritte einleiten können", sagte Senatorin Stahmann. Dabei solle die nichtstaatliche Trägerschaft in der individuellen Beratung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beratung stärken. Das sei besonders bedeutsam für Menschen, die aus politischen und religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung staatlicher Verfolgung ausgesetzt waren.

Die Kosten der unabhängigen Asylverfahrensberatung werden mit rund 93.000 Euro im Jahr veranschlagt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de