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Der Senator für Finanzen

Zweitwohnungsteuer wird fällig

27.01.2011

Das Finanzamt erinnert alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2010 zum 1. März 2011.

Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der Finanzkasse Bremen-Mitte (Bremer Landesbank, Kto. Nr.:10 70 11 00 02, BLZ 290 500 00) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2011 abzugeben.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer