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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und flexible Elternzeit

Individuell und partnerschaftlich Familie und Beruf vereinbaren - Für alle Eltern ein Gewinn

29.12.2014

Ab Juni 2015 treten die neuen Regelungen ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung der Elternzeit in Kraft. "Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer modernen Familienpolitik", sagt Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die Eltern haben so heute schon Gewissheit, wie die Rahmenbedingungen im kommenden Kindergartenjahr gestaltet sind.

Künftig können Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten, länger Elterngeld beziehen. Das neue ElterngeldPlus beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde, dafür kann es doppelt so lang genutzt werden. Vor der neuen Regelung wurde der Elterngeldbetrag entsprechend dem Teilzeiteinkommen gekürzt, die Bezugszeit betrug jedoch einheitlich für alle Eltern höchstens 14 Monate. "Elterngeld und Teilzeitarbeit zu kombinieren ist jetzt ohne Nachteile möglich. Eltern können so das Elterngeldbudget besser ausschöpfen, ohne auf berufliche Chancen verzichten zu müssen", so die Senatorin.

Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus zu wählen, es können aber auch beide verbunden werden. "Ich halte es für zweckmäßig und notwendig, dass auch eine Kombination aus ElterngeldPlus und Elterngeld möglich ist", sagt die Senatorin. "Mütter und Väter können auf diese Weise ganz individuell die Kinderbetreuung planen und den Bedürfnissen ihrer Familie anpassen", weist die Senatorin zu Anmeldebeginn des kommenden Kindergartenjahres hin.

Mit dem ebenfalls neu eingeführten Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Mutter und Vater für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Damit setzt das Gesetz einen Anreiz für partnerschaftliche Kinderbetreuung. "Der Partnerschaftsbonus fördert Eltern, die sich die berufliche und familiäre Verantwortung teilen." Die Senatorin ergänzt: „Es ist richtig und wichtig, dass auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus nutzen können. Arbeiten diese mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.“

Neue Regelungen gibt es auch bei der Elternzeit. Ab 1. Juli 2015 können von den 36 Monaten Elternzeit pro Elternteil statt bisher 12 nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. "Mutter und Vater", so die Senatorin, 2können sich jetzt flexibler um ihr Kind kümmern und zwar genau dann, wenn es sie braucht."

Neben den neuen Regelungen zum Elterngeld tritt eine Gesetzesklarstellung zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten in Kraft. Ab dem 1. Januar haben Eltern von Mehrlingen einen Elterngeldanspruch pro Geburt und darüber hinaus erhalten sie wie bisher monatlich einen Mehrlingszuschlag für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 300 Euro.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Maßgeblich für die Höhe ist das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Lag dieses über 1.000 Euro, werden 65 bis 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag es unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher. Jährlich stehen für das Elterngeld rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Elternzeit kann pro Elternteil in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die Frist in der der Antritt der Elternzeit dem Arbeitgeber angemeldet werden muss beträgt bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben, danach 13 Wochen. Den dritten Zeitabschnitt kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld stehen unter www.bmfsfj.de zur Verfügung, dort gibt es auch den Elterngeldrechner. Unter der Nummer (030) 20 17 91 30 ist ein Service-Telefon für Fragen rund um die neuen Regelungen eingerichtet.